Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
info
Sitzungsberichte

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet

Autor: Sina Schulz
Artikel vom 25.01.2024

Gemeinderatsitzung vom 16.01.2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden. 

Bürger fragen

Eine Bürgerin fragte, da im Laufe der Sitzung meist Fragen entstehen, ob es möglich ist, dass man am Ende noch einmal Fragen stellen kann. BM Hick sagt, das sei regulär nicht möglich. Derartige Fragen könnten gern in der folgenden Sitzung gestellt werden, oder aber direkt an die Verwaltung geschickt werden.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- Hohensteinhalle

- Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Hohensteinhalle
Die Bauarbeiten zur Hohensteinhalle seien im Endspurt. Im Februar finde im Rahmen eines Festwochenendes die Einweihung statt. 

Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Zwischen Weihnachten und Neujahr seien keine Bauarbeiten vorgenommen worden, erklärte Kämmerer Burger. Nach der Pause gehe es jetzt dann aber weiter. In einer der nächsten Sitzungen könne er mehr sagen.

Hohensteinhalle

- Namensrecht

Mit der Fertigstellung der neuen Hohensteinhalle entstand die Idee, durch ein besonderes Sponsoring der Verbundenheit der örtlichen und regionalen Wirtschaft mit dem Standort Gingen und der neuen Halle herausgehoben Ausdruck zu verleihen. Mit den damit verbundenen Erlösen soll zudem ein starker finanzieller Anteil zur Unterhaltung der neuen Halle in den nächsten Jahren erreicht werden. Kernstück ist das Namenssponsoring und die zeitliche Übertragung des Namensrechts an der Hohensteinhalle.

Die neue Halle ist eine hervorragende, vielseitige, multifunktionale und flexible Halle, welche den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden wird. Daher ist es äußerst erfreulich, dass mit der BOSIG GmbH mit Standort in Gingen an der Fils eine geradezu ideale, innovative und außergewöhnlich leistungsfähige, weltweit agierende Firma als Namenspartner gewonnen werden konnte. Die besondere und langjährige Partnerschaft soll langfristig auf 10 Jahre ausgelegt werden.

Die Gemeinde Gingen an der Fils ist Eigentümer der neu errichteten Sport- und Kulturhalle (Hohensteinhalle). Der Sponsor unterstützt die Gemeinde im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Ziele bei der Neuerrichtung der Sporthalle und Instandhaltung/Renovierung kommunaler Einrichtungen durch finanzielle Mittel. Vor diesem Hintergrund treffen die Gemeinde und Sponsor folgende Vereinbarung:

Mit der Zahlung eines jährlichen festen und attraktiven Betrags räumt die Gemeinde dem Sponsor das Recht ein, der neu errichteten Sport- und Kulturhalle für die Laufzeit des Vertrages den Namen BOSIG-HOHENSTEINHALLE zu geben.

Dabei wird der Namensbezeichnung BOSIG das Firmenlogo vorangestellt und wird über dem Haupteingang platziert. Der Namensschriftzug wird in gelb/goldener Schriftfarbe ausgeführt. 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, für die 6 Umkleidekabinen ebenfalls ein Namensrecht zu vergeben. Großsponsor (Namensrecht Halle) und Nebensponsoren (Namensrecht Umkleiden) werden dann zusätzlich auf einer gemeinsamen Tafel in der Eingangshalle für den Besucher erkennbar dargestellt und auch auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht. Aktuell liegt die Zusage von drei Nebensponsoren vor. Die Verwaltung ist zuversichtlich, weitere drei Nebensponsoren bis zur Eröffnung der neuen Halle zu gewinnen.

GR Engel kündigte an, er werde sich enthalten und spreche damit für die Meinung seiner Fraktion. Man habe sich mit dem Thema schon seit einer Weile befasst. Natürlich sei die Gemeinde froh über jeden Euro, das sei klar. Es gehe um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Dennoch habe er Bedenken. Ihm ging es darum, dass im gewerblichen Neubaugebiet „Untere Schorteile V“ bald Flächen zum Verkauf stehen. Er wolle vermeiden, dass der Eindruck entstehe, man bevorzuge die Firma Bosig, weil sie den Hallennamen sponsort. Da es kein Bewerbungsverfahren gegeben hat, bei welchem andere Gingener Firmen Interesse für das Namenssponsoring anmelden konnten, sei er gegen das Vorhaben. Generell sei das Sponsoring eine gute Sache, ihm gehe es aber um Chancengleichheit und Transparenz. 

GR Keller war nicht der Meinung, dass die beiden Themen Namenssponsoring und Gewerbebauplätze miteinander zu tun haben und sagte, er werde definitiv zustimmen. Er fand das Sponsoring sehr positiv. Angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde und vielen wichtigen Investitionsbereichen, sei es seiner Meinung nach fahrlässig, dagegen zu stimmen. Er nannte exemplarisch die kostenintensive Kinderbetreuung.

GR Groeneveld meinte, man habe zwar bezüglich der Namensgebung einen Kompromiss gefunden, um den Namesteil „Hohensteinhalle“ beizubehalten; er werde dennoch dagegen stimmen. 

GRin Soukup fand den Zusammenschluss „Bosig-Hohensteinhalle“ gut. Sie hätte es schwer gefunden, wenn die Halle nach 60 Jahren nicht mehr den Titel „Hohensteinhalle“ im Namen trägt. So sei es aber ein guter Weg. Sie betonte, die Gemeinde habe viele Ausgaben und könne froh sein, wenn jemand die Halle sponsort. 

GR Mann erkundigte sich, ob die Firma Bosig nach Ablauf der zehnjährigen Vertragsfrist ein Recht auf Verlängerung des Namensrechtes habe. Das sei nicht der Fall, so BM Hick.

GR Deger fand, an den neuen Namen müsse man sich erst einmal gewöhnen. Gerade in einem Dorf wie Gingen sei so ein Namenssponsoring nicht häufig. Deger nannte bekannte Hallen mit Sponsorennamen: Die Allianz-Arena in München, die EWS-Arena in Göppingen oder aber die Technotherm-Halle in Eschenbach. Diese Namen seien gängig. Und an der Eschenbacher Halle sehe man, dass auch in kleinen Gemeinden so etwas möglich sei. Er war der Ansicht, man könne sich glücklich schätzen, dass sich die Gingener Unternehmer derart beteiligen. Die Einnahme tue Gingen für den Haushalt gut. Entgegen GR Engels Wortmeldung dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass hier Themenbereiche vermischt werden und womöglich gar eine Bevorzugung stattfindet. Der CDU-Fraktion sei es wichtig gewesen, dass beim Sponsoring der Namensbestandteil „Hohensteinhalle“ erhalten bleibt. Wie bei der vorangegangenen Begehung der neuen Halle ersichtlich war, ist die Halle schön geworden. Deger könne mit dem Gesamtkonzept jetzt gut leben und meinte, der Schriftzug des Namens inklusive Logo der Firma Bosig an der Halle sehen stimmig und hochwertig aus.

GR Pozan gab zu, dass er anfangs erst kritisch gewesen sei, was den neuen Namen angehe. Zwischenzeitlich sei er aber überzeugt und werde dem entsprechend zustimmen. Er bewertete das Sponsoring positiv, sowohl für die Gemeinde als auch für das ortsansässige Unternehmen. 

GR Engel erklärte, dass er sich aufgrund der Diskussion im Gremium nun dafür entschieden habe, gegen das Vorhaben zu stimmen, statt sich zu enthalten.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung für das Namenssponsoring mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Die neue Sport- und Kulturhalle wird befristet für 10 Jahre den Namen „BOSIG-HOHENSTEINHALLE“ tragen.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte/ B10“ Gingen an der Fils – Erweiterung des Sanierungsgebietes

- Bereich Ortseingang Friedhof

- Bereich Kindertagesstätte Sonnenschein

Friedel stellte das Thema entsprechend der Vorlage vor.

GR Mank fragte, ob die Erweiterung des Gebietes auch die Parkplätze neben dem Feldweg beinhalte. Das sei der Fall, bestätigte der Bürgermeister.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte - B10“ in Gingen an der Fils wurde einstimmig entsprechend beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Weitere in die Wege zu leiten, insbesondere die Satzung bekanntzumachen.

 

  

Einbringung Haushalt 2024

(Rede Bürgermeister Hick 16.01.2024)

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

auch in diesem Jahr stehen wir nicht unter dem Druck, wegen eines Ausgleichstockantrags den Haushalt vor Ende Januar beschließen zu müssen. Ursprünglich war ein solcher Antrag für den Kita-Ausbau geplant gewesen. Wir sind es aber gewohnt, uns nach den Realitäten auszurichten und verantwortungsvoll zu agieren. Weitere Erkenntnisse haben dazu geführt, dass wir uns für eine gut abgewogene Entscheidung hier mehr Zeit nehmen wollen und müssen. Schließlich wollen wir, dass unsere begrenzten Mittel nicht nur bestens, sondern auch mit der größten Wirkung sowie nachhaltig verwendet und eingesetzt werden.

In der Klausurtagung im letzten November haben wir Sie bereits darauf eingestimmt, dass wir uns bei den bisherigen Zielen neu ausrichten müssen. Dabei sollen die bereits festgelegten Projekte nicht aufgegeben, sondern neu geordnet bzw. priorisiert werden.

Die Zukunftsaussichten haben sich leider eingetrübt. Die stärkere Aufgabenverteilung und Vorgaben der Bundes- und Landesregierung „von oben nach unten“, dabei aber mit einer nicht ausreichenden Finanzausstattung, geht unvermindert weiter. Wir hoffen weiter auf mehr „Beinfreiheit“ für die Kommunen. Auf schlankere Gesetze und Vorgaben, mit welchen wir unsere Gestaltungsräume zurückbekommen. Leider werden zu viele Entscheidungen in Bund und Land nicht bis zum Ende durchgedacht. Wir wünschen, dass man hier mehr auf die Orte der Wirklichkeit, die Städte und Gemeinden, hören würde. Ja, die Kommunen sind es gewohnt, Aufgaben und Herausforderungen pragmatisch und verantwortlich zu lösen. Das darf aber nicht dazu führen, dass ungebremst Gesetze und Vorgaben entstehen, ohne die Umsetzung vor Ort im Blick zu haben. Es entsteht der Eindruck, dass die übergeordnete Politik meint: „Egal was entschieden wird, die Kommunen bekommen das schon irgendwie hin; schließlich war das schon immer so.“ 

Gerade die Themen Asyl und Anschlussunterbringung machen dies sehr deutlich. Seit längerem wird darauf hingewiesen, dass die Grenze der Leistungsfähigkeit hier schon überschritten ist. Auch wir in Gingen wissen heute noch nicht, wie wir die angekündigten und zukünftigen Plätze im Rahmen der Anschlussunterbringung generieren sollen. Und die Unterbringung hat auch Folgewirkungen auf alle anderen Themen wie z.B. Kita-Plätze, Schulplätze oder Integrationsaufgaben. 

Die Gesundheitsversorgung, mit riesigen Defiziten in Deutschlands Kliniken, ist in Schieflage (siehe Berichterstattung zur Alb Fils Klinik und regionalen Häusern in den Nachbarlandkreisen). Anstatt man diese Probleme beherzt anpackt, befasst man sich aktuell mit der Finanzierung der Homöopathie.

Die weltpolitischen Probleme, u.a. mit dem Krieg in der Ukraine und der terroristische Angriff auf Israel mit dem daraus resultierenden Verteidigungskrieg, sind herausfordernd. Europa und Deutschland müssen daher mehr Geld in die Verteidigungsfähigkeit investieren.

Übereilte Politik „mit der Brechstange“, wie dies derzeit im Bund praktiziert wird, nimmt die Menschen nicht mit, sondern überfordert diese. Politische Entscheidungen, z.B. im Energiebereich (Abschaltung der letzten Atomkraftwerke), die in einem Eilzugtempo umgesetzt werden, gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es ist doch nicht zielführend und wenig verantwortlich, dass die günstige Energie abgeschaltet wird und man anschließend die Fehler mit hohen Steuergeldzuschüssen für energieintensive Betriebe kaschiert. Verantwortliche Politik sieht anders aus.

Trotz allen Problemen hat Deutschland noch kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Es muss klar sein, dass nicht alles - und nicht alles gleichzeitig - geht.

Aber auch im Landkreis wurden in den letzten Jahren immer neue Projekte aufgesetzt, welche einen sehr hohen Investitionsbedarf haben. Dieser ungebremste Investitionshunger wirkt sich direkt bei uns vor Ort aus. Auch wenn die Kreisumlage dieses Jahr im Hebesatz stabil bleibt, überweisen wir immer höhere Beträge. Geld, das uns vor Ort fehlt. Dabei haben wir Kommunen für die Klinikfinanzierung in den letzten Jahren schon mitgeholfen, deutliche Rücklagen zu erwirtschaften. Auch der Landkreis muss hier dringend in die Aufgaben- und Ausgabenkritik einsteigen. Mit der Ankündigung, in Zukunft einen höheren Einnahmebedarf über weiter steigende Kreisumlagehebesätze generieren zu wollen, machen es sich Kreis, Landrat und Kämmerer zu einfach.

Gesundheit und ÖPNV sind im Landkreis bereits gesetzt und haben einen sehr hohen, fast ungebremsten, Finanzbedarf. Ein gute Gesundheitsversorgung steht ganz oben und natürlich ist ein guter ÖPNV wichtig. Aber wir sind im ländlichen Raum. Ein an Ballungsgebieten ausgerichteter großzügiger Takt für jeden Teilbereich wird nicht finanzierbar sein. In den Medien wurde gestern eine aktuelle Umfrage zum Thema ÖPNV vorgestellt. Man konnte hören, dass die Bürger bereit sind, für einen guten ÖPNV mehr zu bezahlen. Aber bevor man über immer neue Angebote spricht, wären wir Kommunen sehr dankbar, wenn das Land seine Hausaufgaben im Bestandsangebot erst einmal erfüllen würde. Regelmäßig bleiben unsere Schüler am Bahnhof stehen, da zu wenig Zuggarnituren zur Verfügung stehen. Die Elterntaxis sind fast im Dauereinsatz; zuletzt heute Morgen. 

Braucht es in schwierigen Zeiten dann unbedingt einen millionenschweren Radschnellweg - auch noch zeitgleich mit anderen kostenintensiven Projekten und Aufgaben? Es ist keine Kristallkugel notwendig um zu wissen, dass weiter steigende Kreisumlagen-Hebesätze viele Kommunen im Landkreis überfordern. Zudem wird unsere kommunale Leistungsfähigkeit sehr deutlich dadurch beschränkt.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten wir im letzten Jahr vieles was wir uns vorgenommen haben zum Wohle der Bürgerschaft erreichen. Ich verweise hier auf meine Ausführungen aus der letzten Sitzung in 2023.

Sorge bereitet uns im Allgemeinen auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Wenn man die Unzufriedenheit der Bevölkerung bei vielen politischen Problemlagen verfolgt, dann macht sich große Sorge breit. Der Vertrauensverlust in die Politik wird diskutiert und einige sehen die Demokratie in Gefahr. Viele vergessen dabei, dass man in einer funktionierenden Demokratie immer wieder die Möglichkeit hat, durch eine Wahl Veränderungen zu erwirken. Mitzugestalten. In einer Autokratie ist dies nicht möglich und Willkür sind dort Tür und Tor geöffnet. Ja richtig, Demokratie ist schwierig und anstrengend, aber jeder Einzelne ist aufgefordert, sich hier zu engagieren und einen guten Teil beizutragen. Gleichgültigkeit und Desinteresse sind der falsche Weg. Gerade in schwierigen Zeiten ist Mitmachen angesagt. Einfach kann jeder. 

Dieses Jahr ist ein Superwahljahr. Am 9. Juni 2024 wählen wir das europäische Parlament, die Regionalversammlung und den Kreistag sowie unseren Gemeinderat. Gerne ermuntere ich daher erneut zum Mitmachen. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dort die Möglichkeit, Europa, die Region und die Themen vor Ort aktiv mitzugestalten - Einfluss zu nehmen. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut, welches man klug und verantwortungsvoll einsetzen aber auch anwenden sollte.

Gerade Europa hat es uns ermöglicht, dass wir in der Weltgemeinschaft eine starke Stimme haben. Das Bündnis in der Wertegemeinschaft garantiert unseren Wohlstand und Sicherheit. Deutschland auf sich allein gestellt, wäre zu schwach. 

Bei den Regional-, Kreis- und Gemeinderatswahlen gestalten Sie als Wählerinnen und Wähle insbesondere Ihre Heimat mit. Ich wiederhole mich gerne: Zukunft entsteht dort, wo Bereitschaft besteht, mutige Entscheidungen zu treffen und Risiken einzugehen. Mit ständigem Zögern, Zaudern und Bedenken erreicht man das Gegenteil – nämlich Stillstand und Rückschritt sowie Unzufriedenheit.  Am meisten kann man bewirken, wenn man vertrauensvoll und engagiert zusammenarbeitet. Vor allem in schwierigen Zeiten brauchen wir Mutmacher und Engagierte, welche die Gesellschaft zusammenhalten und das Gemeinwohl fördern. Das gelingt am besten in starken Kommunen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, wie hier in Gingen. Mit Vorbildern aus der Bürgerschaft und zupackenden, entscheidungsfreudigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern.

Ich als Bürgermeister bin sehr stolz, dass uns dies seit Jahren hier vor Ort gut gelingt. Und stolz können wir in Gingen alle sein. Die vorbildliche Bürgerbeteiligung in vielen Projekten, zuletzt der Ersatzneubau der Hohensteinhalle, hat dies eindrucksvoll gezeigt. Hier wollen wir gerne weitermachen und aufzeigen, dass es anders geht. Speziell bei wichtigen interkommunalen Projekten wie der Gewerbeentwicklung, gewinnt man mitunter den Eindruck, dass Bürgerbeteiligung von Einigen nicht als Gestaltungmöglichkeit, sondern als Verhinderungsinstrument angesehen und zweckentfremdet wird. Wir müssen uns alle schon fragen, wohin wir wollen. 

Für Wohlstand muss man arbeiten. Von nichts kommt nichts. Zum Arbeiten braucht es leistungsfähige Firmen, welche auch bereit sind, in die notwendige Transformation zu investieren. Für Transformation braucht es aber Flächen. Wir haben 13 Jahre gebraucht, um nun im Bereich der Unteren Schorteile V eine kleine Gewerbefläche bereitzustellen. Im Landkreis wurde weiteren vorbildlichen interkommunalen Entwicklungen in Bürgerentscheiden eine Absage erteilt. Wirtschaftliche Prosperität ohne Entwicklung wird nicht gelingen. Ohne Flächen kein Wohlstand - bzw. Erhalt des Wohlstands. Wir haben steigende Bevölkerungszahlen und die Bürgerinnen und Bürger brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch möglichst wohnortnahe Arbeitsplätze.

Wir brauchen aber auch wieder mehr Eigenverantwortung der Bürgerschaft. Weg vom Anspruchsdenken. Wir können und wollen doch nicht jedwedes Lebensrisiko in die staatliche Verantwortung übertragen. Hier muss dringend gegengesteuert werden. Eine „Vollkaskomentalität“ ist nicht finanzierbar; so nicht leistbar. 

Wir alle wissen, dass der Wohnraum sehr knapp ist. Wir sind hier in Gingen gemeinsam seit Jahren vorbildlich unterwegs. Die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Schulstraße unterstreicht das. Ohne die bekannten schwierigen Rahmenbedingungen wäre hier noch deutlich mehr gelungen. Besonders möge es gelingen, dass mehr leerstehende Wohnungen und Häuser von Privat zur Vermietung angeboten werden. 

Schon in meiner letzten Haushaltsrede habe ich darauf hingewiesen, dass sich unsere Gesellschaft im Allgemeinen auf weitere Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit und auch Wohlstandsverluste einstellen muss. Wir haben das hier vor Ort angesichts der Zuwächse in der Gewerbesteuer (überwiegend Nachzahlungen) in 2023 noch nicht gespürt. Allerdings wird der Haushalt 2024 in Bezug auf das Ergebnis und das Nicht-Erreichen eines positiven Zahlungsmittelüberschusses deutlich machen, dass wir im Haushaltsausgleich von unserer Liquidität - unserem Vermögen – zehren. Dieses würden wir viel lieber für weitere nachhaltige Investitionen einsetzen. Dennoch starten wir zuversichtlich in das neue Haushaltsjahr und werden aus heutiger Sicht auch in den folgenden Jahren wichtige Themen voranbringen können.

Sie erhalten mit dem heutigen Haushaltsplan eine gewohnt solide und umfassende Finanzplanung, die aber aus Sicht der Verwaltung auf die neuen Begebenheiten angepasst wurde. Unsere Finanzen sind bei den aufgeführten bzw. geplanten Maßnahmen und Investitionen, auf die der Kämmerer Herr Burger im Einzelnen noch näher eingehen wird, im Finanzplanungszeitraum geordnet, finanzierbar und leistbar. 

Insbesondere die Kinderbetreuung in Verbindung mit zusätzlichem Personal trägt zu deutlichen Kostensteigerungen bei. Leider sind wir nach wie vor sehr weit von einem Kostendeckungsanteil durch Eltern von 20%, so wie es die Spitzenverbände erreichen wollen, entfernt. Um dies in der Vollkostenbetrachtung zu erreichen, müsste sich die Beteiligung der Eltern nahezu verdoppeln. Eine deutliche Erhöhung der Elternbeiträge in diesem Jahr ist dringend geboten und wir warten auf das Beratungsergebnis und die Empfehlung der Spitzenverbände.

Auch müssen wir uns weiter mit dem Thema Ausgabenkritik befassen und prüfen, ob alles was wir uns bisher leisten, in diesem Umfang so weiter möglich ist. Auch kleine Einsparungen geben einen Betrag. Sie werden feststellen, dass im Haushalt alle laufenden, sowie gemeinsam vereinbarten und bereits angestoßenen Projekte, wenn auch mit geänderten Prioritäten, abgebildet sind. Neu aufgenommen haben wir eine erste Rate für die zu erwartende Schulbaukostenbeteiligung, für die Erweiterung des Helfenstein Gymnasiums Geislingen. Es bleibt abzuwarten, welche Beteiligung beim Schulhausbau Süßen unsere finanziellen Möglichkeiten weiter einschränken wird.

Die Fertigstellung der neuen Hohensteinhalle liegt im Zeitplan und die Eröffnung und Festveranstaltung für den 24. Februar 2024 fest eingeplant. Auch die Fertigstellung des Walderlebnispfads, die Erschließung des Gewerbegebiets „Untere Schorteile V“ sowie der Ausbau erneuerbarer Energien werden uns dieses Jahr beschäftigen. 

Trotz der geänderten Priorisierung wollen wir die vorbereitenden Planungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt/ Friedhofparkplatz fortsetzen. Auf der Agenda stehen der Hochwasserschutz Marrbach sowie der Ausbau der Lessing-, Uhland-, Goethe- und Jahnstraße. Auch der Umlegung im Marrbacher Öschle und dem Ausbau der Donzdorfer Straße werden wir uns weiterhin mit Nachdruck widmen. Die weiteren Planungsschritte für das Baugebiet „Barbaragarten II“ sollen jetzt starten und die Entwicklung der Gemeindeflächen im Gebiet Halde wollen wir weiter voranbringen. Auch der Ersatzneubau für den oberen Steg wird vorbereitet. Zudem werden wir die Realisierung von Wohnbauprojekten wie z.B. die Konzeptvorgabe an der Schulstraße begleiten und werden nicht müde, weitere Baulücken im Sanierungsgebiet zu vermarkten.

Wir sind froh, dass die Metzgereifiliale Reichart wieder geöffnet hat und sich auch das neue gastronomische Angebot im ehemaligen „s´Café“ etabliert hat. Dennoch lassen wir in unseren Bemühungen nicht nach, einen weiteren gastronomischen Betrieb anzusiedeln. 

Bürgermeister und Verwaltung sind nach wie vor hoch motiviert und zuversichtlich. Unter schwierigeren Bedingungen werden wir alle gemeinsam mit Augenmaß und Vernunft agieren, damit Gingen weiterhin als Perle des Filstals glänzen kann. Bevor der Kämmerer Ihnen den Haushaltsentwurf nun im Detail vorstellt möchte ich noch auf eine paar Themen näher eingehen.

 

Ersatzneubau der Hohensteinhalle

Die Fertigstellung unser neuen Sport- und Kulturhalle, des neuen bürgerschaftlichen Zentrums, geht gut voran. Davon konnte sich der Gemeinderat heute bei einer vor Ort Begehung überzeugen. Nach 13 Monaten Bauzeit, wenn man den Abbruch dazu rechnet, wird die neue Halle wie geplant fertiggestellt. Das Eröffnungswochenende vom 23.02 -25.02.24 ist in Vorbereitung und auch wenn derzeit noch einige Gewerke in der Bearbeitung sind, werden wir am 24. Februar mit dem Festabend für geladene Gäste die feierliche Übergabe vornehmen. Vormittags kann die Bürgerschaft bei einem Tag der offenen Tür alle Räume besichtigen. Am Vorabend werden wir einen Bürgerempfang mit Ehrungen im Foyer der neuen Halle ausrichten und ich freue mich, neben unseren Leistungsträgern im Ehrenamt auch möglichst viele Neubürger begrüßen zu dürfen. Immerhin war der letzte Bürgerempfang vor der Pandemie. Am Sonntag soll dann mit einem Sport- und Erlebnistag gezeigt werden, was die Halle kann und die Kinder sollen auch z.B. die Kletterwand ausprobieren können. Die Verwaltung bereitet zudem eine Festschrift vor. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt.

Wenn man vom gesamten Arbeitsprozess an nun auf das fertige Werk schaut, kann man nur zum Schluss kommen, dass die Mehrheitsentscheidung Ende Juli 2022 richtig war. Wir werden nicht nur eine neue Halle haben, sondern zudem auch mehr Platz, mehr Möglichkeiten. Durch Bauzuschüsse in Höhe von ca. 3,3 Mio.€ ist die neue Halle günstiger als eine Generalsanierung im Bestand gewesen wäre. Ganz wichtig auch, dass wir mit der multifunktionalen Planung und Ausstattung Räume für die Ganztagesbetreuung und den Rechtsanspruch 2026 abbilden. Aus heutiger Sicht können wir uns dadurch den Zubau weiterer Räume an der Schule ersparen.

Die Schlussraten und auch Mittel für weitere Ausstattungsbedarfe sind im Haushalt abgebildet. Ursprünglich für 7,3 Mio. € netto vergeben, wird uns die Halle durch Mehrbedarfe bzw. ergänzende Ausstattungen ca. 400 TSD € netto mehr kosten. Die Entscheidungen für das Ausschreibungsverfahren „Planen und Bauen“ sowie die Vergabe an einen Generalübernehmer waren richtig. In konventioneller Vergabe wäre das Projekt ganz sicher ein zweistelliger Millionenbetrag geworden. Auch der Zeitpunkt war der richtige. Heute wäre die Halle zu einem solchen Betrag nicht zu erhalten. 

Besonders freue ich mich, dass Sie als Gremium den Vorschlag des Namenssponsorings angenommen haben. Die neue Halle wird für zehn Jahre den Namen „BOSIG-Hohensteinhalle“ tragen. Ein starkes Zeichen. Hier haben leistungsfähige Partner zueinander gefunden. Wir freuen uns über dieses besondere Standortbekenntnis. Wirtschaftlich helfen uns die finanziellen Vereinbarungen von Haupt- und Nebensponsoren bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie z.B. auch im Unterhalt der neuen Halle.

  

Kinderbetreuung

Die Kindergartenbetreuung bleibt weiterhin einer der Finanzposten mit dem größten Defizit. Der Modulbau Kita Hohenstein am Sportplatz konnte wie vorgesehen letztes Jahr eröffnet werden. Den Anbau an die Kita Hohenstein haben wir gemeinsam ausgesetzt. Grund hierfür ist der immense Sanierungsbedarf der Kita Sonnenschein, welcher viele Prioritäten verschiebt. Allein für die Sanierung im Bestand wurden in einer ersten Kostenermittlung 2,5 Mio.€ aufgerufen. Sanierungszuschüsse sind über die Städtebauförderung des Landes möglich. Wir sind uns bereits einig, dass hier prioritärer Handlungsbedarf besteht. Das führt dazu, dass wir aus heutiger Sicht den Modulbau länger als drei Jahre benötigen. Daher schlagen wir Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen vor, die Mietlösung zu beenden und den Modulbau zu kaufen. 

Die Einrichtung einer weiteren Kleinkindgruppe im Rathaus, welche ohnehin nicht vor September / Oktober 2024 betriebsbereit gewesen wäre, haben wir im Haushalt vorerst nicht mehr veranschlagt.

Wir werden in Verbindung mit den Sanierungsüberlegungen in der Kita Sonnenschein darüber beraten, wie und wo wir den Platzbedarf im Krippenbereich in Zukunft abbilden können. Wir möchten Ihnen raten, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. 

Bereitstellung von neuem Wohnbauland

Im Gegensatz zu anderen Kommunen haben wir unsere Bauplätze alle vergeben und die restlichen Notarverträge sollen im Februar geschlossen werden. Auch der Kaufvertrag für die Konzeptvergabe, beinhaltend 22 Wohnungen und neun Reihenhäuser, ist avisiert. Die Einnahmen sind im Haushalt entsprechend ausgewiesen.

Dieses Jahr werden wir mit dem Bebauungsplan „Barbaragarten II“ durchstarten und diesen voraussichtlich Anfang 2026 als Satzung beschließen können. In den folgenden Haushaltsjahren haben wir entsprechende Ausgaben und Einnahmen ausgewiesen.

Weitere Entwicklungspotentiale bestehen in der Ortsmitte, wo einzelne Baulücken aktiviert und im Rahmen der Städtebauförderung geprüft werden können. Hier bereiten wir insbesondere eine Umsetzung im Gebiet Halde vor. Auch im Marrbacher Öschle bleibt die Gemeinde dran und möchte trotz aller Hürden den Ausbau der Donzdorfer Straße und die Erschließung des restlichen Gebiets voranbringen.

Städtebausanierung

Das Städtebauförderprogramm wird auch weiterhin dazu beitragen, dass alter Bestand saniert und neuer Wohnraum geschaffen wird. Gerade im privaten Bereich werden wir auch in den kommenden Haushaltsjahren im Rahmen unserer Möglichkeiten Finanzmittel bereitstellen.

Im letzten Haushaltsjahr hatten wir die erste größere Straßenausbaumaßnahme (Ortsdurchfahrt) mit dem Friedhofsparkplatz für 2025 vorgesehen. Leider können wir diesen Zeitplan nicht halten. Wie bereits ausgeführt, hat der Finanzbedarf für die Kita Sonnenschein dazu geführt, dass wir diese Maßnahme um zwei Jahre schieben müssen. Für die vorbereitenden Planungen haben wir aber auch 2024 Finanzmittel bereitgestellt. Sie haben per Beschluss heute bereits das Sanierungsgebiet bedarfsgerecht anpasst bzw. erweitert.

Für die Entwicklung des Gebiets Halde ist die zukünftige Ausführung der Kreuzung Bahnhof-/ Grünenberger-/ Hindenburgstraße sehr wichtig. Entsprechende Untersuchungen wurden noch im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben und wir werden hierüber im ersten Quartal 2024 beraten. 

Rückbau und Sanierung der Ortsdurchfahrt sind ob des Finanzbedarfs eine sehr große Herausforderung. Wir sind uns aber einig, dass die Verschiebung begründet ist und unsere Gebäude Vorrang haben. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und wir werden mit wenig Mitteln erreichen können, dass wir bis zu der Sanierung der Ortsdurchfahrt, auch eine Ordnung von Parkierung und Bremswirkung auf der viel zu breiten Hindenburgstraße erhalten. Die Gemeinde beabsichtigt an der Durchgangsstraße bis zu zwei Grundstücke an einen Investor für eine Wohnbebauung veräußern.

Asyl-Anschlussunterbringung

Von 2019 bis heute hat Gingen ca. 132 Personen im Rahmen von Asyl und Anschlussunterbringung aufgenommen. 60 Personen wohnen derzeit dauerhaft in der Gemeinde, davon 20 Personen aus der Ukraine. Die Gemeinde muss noch weitere ca. 39 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung Wohnraum anbieten – eine Herausforderung. In unserem eigenen Bestand können wir bei sehr dichter Belegung noch ca. 14 - 16 Personen aufnehmen. Die restlichen 23 Plätze hoffen wir, über leerstehenden Wohnraum von Privat generieren zu können.

Aktuell haben wir den Zubau einer weiteren Unterkunft im Rahmen der Anschlussunterbringung nicht vorgesehen. Wir wollen im Sinne der guten Integration eine zentrale Unterbringung nach Möglichkeit vermeiden und setzen auf dezentrale Lösungen. Hierfür sind wir aber auf die Unterstützung der Bürgerschaft, die über freie Wohnungen oder Häuser verfügen, angewiesen. Wir hoffen, dass wir den weiteren Zubau einer Zentralunterkunft vermeiden können. Dies würde dazu führen, dass wir an anderer Stelle dringende Investitionen zurückstellen müssen.

Gewerbeentwicklung

Die Erschließung des Gewerbegebiets „Untere Schorteile V“ kann nun, nach einer Planungs- und Vorbereitungszeit von 11 Jahren, endlich für eine Teilfläche durchgeführt werden. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr bis zu 50% der Fläche veräußern können. Die z.T. überbordenden Forderungen des Naturschutzes machen die Entwicklung von Gewerbeflächen immer aufwändiger und schwieriger. 

Das gescheiterte Gebiet „IKG Auen“ scheint hier die ganze Tragik darzustellen. Haben bisher private und kommunalpolitische Maßnahmen dazu geführt, eine sinnvolle sowie sehr notwendige Entwicklung auszubremsen, scheint nun die untere Naturschutzbehörde alles daran zu setzen, eine Gewerbeentwicklung zu erschweren. Dies alles passt nicht zu den Aussagen des Landkreises, die Gewerbeentwicklung unterstützen zu wollen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung bereits beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans für die mögliche Realisierung eines Gewerbegebiets „Steingrube“ im „GVV Mittlere Fils Lauter“ zu beantragen. Sie können sicher sein, dass dies nun forciert wird.

Ausbau Lessing-, Jahn-, Goethe- und Uhlandstraße

Vor einem Jahr hatten wir in einer Anliegerbesprechung in der Hohensteinschule den weiteren Weg aufgezeigt und die Gemeindeprüfungsanstalt mit einem Gutachten beauftragt. Die Straßen sind zwar noch nie erstmals hergestellt worden, jedoch hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Wir wollen Rechtsklarheit für Anlieger und Gemeinde. Sie wissen, dass an einem Ausbau, aufgrund der schadhaften Kanäle in der Uhland- und Jahnstraße kein Weg vorbeiführt.

Leider haben nur wenige Anlieger das persönliche Gesprächsangebot mit der Verwaltung wahrgenommen. Wir gehen davon aus, dass wir das Gutachten der GPA spätestens im März/ April dem Gemeinderat und anschließend den betroffenen Anliegern vorstellen können. Der Ausbau ist für 2025 eingeplant.

Hochwasserschutz Marrbach

Der Ausbau des Hochwasserschutzes hat für uns eine hohe Priorität. Ende letzten Jahres hatten wir weitere Abstimmungsgespräche mit der Förderstelle des Regierungspräsidiums und der Unteren Wasserbehörde. Wir wollen die Planungen finalisieren und die notwendigen Anträge in 2024 stellen. Die Umsetzung haben wir für 2025 vorgesehen. Auch den Austausch des Durchlasses am Böhringer Weg beim Natur- und Waldkindergarten (Querung in das Gebiet Brand) in Verbindung mit dem Hochwasserschutz Barbarabach haben wir im Haushalt dargestellt.

Glasfaserausbau

Nachdem die Breitbandabfrage der Deutschen Glasfaser erfolgreich abgeschlossen werden konnte, war es um das Projekt ruhiger geworden. Wir versuchen derzeit, den Überbau im Wohngebiet Marrbacher Öschle abzuwenden. Ganz aktuell bereiten wir die Abstimmung der POP-Standorte (Verteilerstandorte/ insgesamt 2) mit der Deutschen Glasfaser vor. Wir gehen davon aus, dass die Bürgerschaft noch im ersten Halbjahr schriftlich vom Netzbetreiber über das weitere Vorgehen informiert wird.

Energiewende – Windkraft

Die Begleitung der Energiewende und Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wichtige Aufgabe. Ohne die Vorbildfunktion der Kommunen wird es nicht gelingen, noch mehr private Eigentümer zum Mitmachen zu motivieren. Daher werden wir den Ausbau von PV auf den Dächern der Kommune, wo immer möglich und wirtschaftlich, fortsetzen. Mittel für die Ergänzung der Anlage auf dem Dach des Bauhofs und weiterer Liegenschaften sind vorgesehen.

Eine weitere Möglichkeit besteht mit dem Ausbau der Windkraft. Hier hat die Gemeinde einen windhöffigen Standort im Gebiet Turm auf dem Grünenberg. Diese Flächen sind überwiegend in Gemeindebesitz. Leider hat der Verband Region Stuttgart diese Fläche aus dem Vorranggebiet gestrichen, obwohl die Gemeinde durch eine grundsätzliche Bereitschaft und durch Gespräche mit möglichen Investoren durchaus Windräder auf der Gemarkung realisieren könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte man diese Chance nutzen. Denn aus der daraus gewonnen Energie könnte neben einer Netzeinspeisung ggf. eine Fernwärmeversorgung entstehen. Die Beratung der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung ist für den 23.01.24 im Gemeinderat vorgesehen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Gerne stellen wir auch in diesem Jahr wieder Mittel für das Schnapperdörfle und das Dorffest zur Verfügung. Mit einer leistungsfähigen Volkshochschule und der Bücherei, Schnappermobil, dem Lehrschwimmbecken und der neuen Halle bieten wir beste Möglichkeiten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Der Veranstaltungskalender im neuen Format wird bis Ende Januar in jedem Haushalt sein und wir haben auch Mittel bereitgestellt, um unsere Homepage auf den neusten Stand zu bringen. Zudem werden wir uns bei dieser Gelegenheit auch mit den sozialen Medien (Social Media) auseinandersetzen und neu bewerten, wo ein Engagement angezeigt bzw. möglich ist.

Wir bringen auch heute einen Haushalt ein, der große mögliche Zukunftsprojekte abbildet, aber welcher auch den enger werdenden finanziellen Spielräumen sowie neuer Bedarfe gerecht wird. 

Abschließend darf ich mich bei Herrn Burger und seinem Team für die zuverlässige Aufstellung des Haushaltsplans bedanken. Mein Dank richtet sich auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche durch ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz eine so tolle Arbeit leisten und tagtäglich für die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger da sind - für mich mit Abstand die Besten.

Mein Dank gilt aber auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, die sich in einer Vielzahl von Sitzungen und großem persönlichen Einsatz für das Wohl der Gemeinde engagieren.

Es ist vorgesehen, den Haushalt in der Sitzung am 20.02.2024 zu beraten bzw. zu beschließen. Den Haushaltplan 2024 und die Präsentation des Kämmerers zur Haushaltseinbringung sowie meinen Redebeitrag können Sie auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem einsehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Herr Burger wird uns jetzt durch das Zahlenwerk mitnehmen.

  

Gemeinderatsitzung vom 20.02.2024

Aus dem Gemeinderat berichtet

Gemeinderatsitzung vom 20. Februar 2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Gewerbegebiet Untere Schorteile V

BOSIG-HOHENSTEINHALLE
Die Abnahme der BOSIG-HOHENSTEINHALLE hat am 20.02 stattgefunden, teilte Kämmerer Burger mit. Man habe sich unter anderem jeden Wasserhahn, alle Steckdosen und Lichtschalter, die Heizung, die Medientechnik etc. angeschaut und getestet, ob alles funktioniert. Anhand der Ergebnisse wurde eine Mängelliste erstellt worden. Ein paar kleinere Details müssten noch geklärt werden. Am morgigen Mittwoch finde eine erste Reinigung der Halle statt, damit das Festwochenende stattfinden könne. Zudem werde unter anderem die Bühne aufgebaut und die Halle für das Fest bestuhlt sowie der Beamer und die Leinwand montiert. Die Landfrauen seien dabei, die Küche der Halle komplett einzurichten – indem beispielsweise das neue Geschirr einmal gespült und dann eingeräumt werde.

Burger berichtete, man habe so gut wie alle Sportgeräte, aus den übergangsweise genutzten Räumlichkeiten, auf dem Buchsteiner-Areal bereits wieder zurück in die Halle gebracht. Zum 29.02.24 wurde die Nutzung des Geländes gekündigt.

Am folgenden Montag um 12 Uhr werde der Regelbetrieb der Halle starten, so Burger. Die weitere Mängelbehebung erfolge im laufenden Hallenbetrieb; bis spätestens zum 30.04.2024 müssen alle Mängel beseitigt sein.

GR Mank erkundigte sich danach, ob an der Ballreinigungsmaßnahme zwischenzeitlich eine Blende angebracht worden sei. Burger gab Auskunft, diese sei am heutigen Tag angebracht worden. Es handle sich um HPL-Platten mit einem Edelstahlsims.

Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Kämmerer Burger führte aus, diese Woche werde noch gebaut, dann sei die Maßnahme fertig. Die Hausanschlüsse würden noch verlegt werden. Man sei im Zeitplan.  

Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewasserversorgung

- Stellungnahme der Fraktionen

- Satzungs- und Feststellungsbeschluss

BM Hick bezog sich auf die Redebeiträge der Fraktionen. Er meinte es sei für einen Gemeinderat immer schwer sich zu einigen, an welcher Stelle man spart. Die Gemeinde Gingen werde gewissenhaft mit dieser Verantwortung umgehen und der Haushalt sei entsprechend geplant. Es gehe nicht darum „Hauptsache schuldenfrei“ zu sein. Die Bürgerschaft sei hoch unzufrieden mit dem Zustand gewesen, dass gewisse Einrichtungen nicht ertüchtigt waren. Die Gemeinde habe daher in den vergangenen Jahren viel und gerne in die Bildung investiert. Neubaugebiete bedeuteten natürlich auch zusätzliche Bürger/innen und Kinder. Aber höhere Beiträge in der Einkommenssteuer kämen auch nicht von ungefähr, so Hick. Es gebe gegenseitige Wirkungen.

Der Bürgermeister erinnerte, der Landkreis Göppingen sei unterdurchschnittlich in der Steuerkraftsumme und Gingen sei zusätzlich im Vergleich der Gemeinden nicht „bei den oberen“ dabei. Eine richtige Weichenstellungen habe Gingen bereits vor langer Zeit gemacht, z.B. bei der Erschließung von Gewerbegebieten. Die Arbeitskraft und Steuereinnahmen sichern die Gemeinde ab. Hick betonte, ohne Investitionen geht es nicht. Man streite oft darüber, was der richtige Weg ist. Der Bürgermeister bezog sich auf GR Engels Rede und meinte, es sei aber nicht richtig zu behaupten, eine Investition in den Neubau der Halle schränke die Gemeinde jetzt finanziell an anderer Stelle ein. Er war sicher, bei einer Sanierung hätte man ein Fiasko erlebt. In seiner Rede habe GR Engel betont, das Ehrenamt sei toll und das stimme auch, so Hick. Aber auch das Interesse, ein Ehrenamt auszuüben hänge mit gewissen Rahmenbedingungen zusammen. Und eine neue Halle mit entsprechenden Räumlichkeiten gebe dazu gute Voraussetzungen. Eine Gemeinde müsse zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen treffen. Mit dem Risiko, das Projekt Neubau Halle einzugehen, habe man richtig gelegen – und auch finanziell noch eine Förderung bekommen. Hick betonte, durch die neue Halle bestünden heute bereits Räumlichkeiten für den Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung ab 2026. Sonst hätte man dort auch noch einmal neu investieren müssen. Mit der alten Halle wären die Spielräume dahingehend irgendwann schnell verbaut gewesen. Eine Entscheidung könne auch mal falsch sein. Aber wenn eine getroffene Entscheidung objektiv gut war, dann dürfe man das auch als Gemeinderat nach außen vertreten. Es gebe leider noch im Nachhinein Kritiker, so Hick. Man werde leider nicht alle überzeugen können. Die Gemeinde könne jedenfalls stolz sein, was in den letzten Jahren beschlossen und umgesetzt wurde. Es reiche nicht aus, nur auf die Finanzen zu verweisen. Nur Sparen, keine Investitionen tätigen und keine Kredite aufnehmen sei nicht zielführend. Hick betonte, ein Nachtragshaushalt sei per se nichts Schlechtes. Ein Haushalt sei immer eine Vorausschau. Wenn das nicht passe, müsse man verantwortlich nachsteuern.

GR Engel nahm dazu nochmal Stellung und sagte, natürlich müsse man irgendwann Entscheidungen treffen. Als es damals um den Nachtragshaushalt ging, habe die Gingener Liste das abgelehnt, weil nicht klar gewesen sei, ob man Fördergeld bekommt. Die Sperrvermerke hätten Auswirkungen auf kleinere Maßnahmen gehabt. Engel wollte seine Äußerungen nicht so verstanden wissen, dass der Bau der Hohensteinhalle dazu führt, dass man die Ortskernsanierung nicht machen könne. Die enorme Belastung, welche durch die notwendige Sanierung bzw. Baumaßnahme der Kita Sonnenschein anstehe, führe maßgeblich zu der veränderten Planung. Er stellte fest, die Gingener Liste habe nichts gegen die neue Halle.

Kämmerer Burger wies darauf hin, dass die Gemeinde seit 2016 für den Bau der Schule keinen weiteren Kredit aufgenommen habe. Auch für die Halle wurde kein Darlehen aufgenommen. Und bezüglich der Kita Sonnenschein gebe es noch so viele Fragezeichen, dass das nur eine grobe Planung sei. Ob die Summe höher oder geringer werde, wisse man noch nicht. Dieses Jahr habe man eine geringfügige Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro geplant.

Burger trug vor, welche Stellungnahmen und Anträge seitens der Gemeinderatsfraktionen auf die Einbringung des Haushalts hin formuliert wurden. Auf die Anträge der Fraktionen wurde anschließend weiter eingegangen. Die von der Verwaltung als empfehlenswert eingestuften Anträge wurden bereits in die Änderungsliste mit aufgenommen. Seit der Haushaltseinbringung mussten einige Positionen im Haushaltsplan angepasst werden.

Insbesondere soll hier auf die neu aufgenommene Zuwendung an den Gewerbeverein hingewiesen werden. Der Gewerbeverein hat um eine Unterstützung in Höhe von 3.500 € für die Ausrichtung der beiden Veranstaltungen (Tag der offenen Tür) gebeten. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der derzeit laufenden Überprüfung der freiwilligen Aufgaben sah es die Verwaltung aber nicht als gegeben, hier eine pauschale Zusage für die nächsten Jahre zu geben. Da die Planungen für den ersten Tag der offenen Tür bereits laufen empfahl die Verwaltung deshalb, diesen einmalig mit 1.750,00 € zu bezuschussen. Im Anschluss muss mit dem Gewerbeverein abgestimmt werden, wie viele Veranstaltungen es pro Jahr noch geben soll und ob das Format noch zeitgemäß ist.

Die voraussichtliche Liquidität zum Ende des Finanzplanungszeitraums verschlechtert sich von 346.103 € auf 342.138 €. Die Kreditaufnahme musste im Vergleich zur Haushaltseinbringung nicht verändert werden.

Haushaltsanträge der UWG

Änderung Agenda Gemeinderatssitzung (TOP Bürgerfragen soll ans Ende der öffentlichen Sitzung verlegt werden)

Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht praktikabel. Ansonsten müssten Bürger, welche zu einem ganz anderen wie in der Sitzung behandelten Sachverhalt eine Frage haben, sehr lange warten und in der Sitzung ausharren bis diese zu Ende ist. Es ist regelmäßig zu beobachten, dass die Bürger nach dem TOP Bürger fragen die Sitzung wieder verlassen. Selbst wenn dann zu einem behandelten Sachverhalt von einem Bürger am Ende der Sitzung noch eine Frage gestellt werden könnte, kann das Gremium über diesen nicht erneut diskutieren. Es kann hier auch nicht zu einer Diskussion zwischen anwesenden Bürgern und dem Gremium kommen.

Sollte ein Bürger im Anschluss zu einer Sitzung eine Frage haben ist es auch möglich, dass dieser die Frage per E-Mail einreicht. Diese werden in der Regel umgehend von der Verwaltung beantwortet. Auf Wunsch des Bürgers kann dies dann auch von der Verwaltung in der nächsten öffentlichen Sitzung vorgetragen werden.

GR Steck sprach sich für die Fragerunde am Sitzungsende aus und fragte, wie viele der Bürgerinnen und Bürger erfahrungsgemäß denn in die Bürgermeisterfragestunde komme, sollte eine Frage in der Sitzung offenbleiben. BM Hick gab Auskunft, die betreffende Person werde gerne im Anschluss informiert, genau wie das Gremium. Der Bürger bekomme eine schriftliche Mitteilung zum Vorgang. Hick schlug vor, man könne noch eine Info darüber ins Amtsblatt stellen, wie die Bürgerfragerunde funktioniere.

GR Engel bemerkte, in Bad Boll gebe es das auch, dass man es am Ende der Sitzung nochmal eine Bürgerfragerunde aufruft. BM Hick wies darauf hin, dass beim TOP Bürgerfragen keine Statements von Bürgern abgegeben werden sollen. Es geht konkret um Fragen. Er sagte, die Verwaltung nehme das Thema noch einmal mit in eine der nächsten Sitzungen.

Infoveranstaltung zu PV-Ausbau und Energiesparen für die Bürger

Die Verwaltung ist aktuell dabei den Relaunch der Homepage vorzubereiten. Hier soll das Thema Energiewende/Klima usw. explizit aufgeführt werden. Ziel ist es hier laufend aktuell zu informieren und auch Veranstaltungen/Seminare etc. hinzuweisen. Entsprechende Informationen, Seminare und Veranstaltungen werden bereits von der Energieagentur des Landkreises Göppingen angeboten. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang fortlaufend prüfen ob ggf. Angebote vor Ort erfolgen können.

Gingener Stadtjäger, Kostenübernahme für Notfalleinsätze

Die Verwaltung hält nichts von einer pauschalen Übernahme der Kosten. Aktuell liegen der Verwaltung auch keinerlei Nachweise über entstandene Kosten vor. Des Weiteren liegen der Verwaltung aktuell keinerlei Informationen darüber vor zu wie vielen Notfalleinsätzen die Stadtjäger bisher gerufen wurden. Die Verwaltung wird versuchen die Informationen zu beschaffen und diese dann dem Gremium vorstellen. Im Anschluss kann darüber beraten werden ob und in welchem Umfang die Kosten in Zukunft übernommen werden sollen.

Walderlebnispfad, Öffentliche Grillstelle

Die Verwaltung schlägt vor das Thema in die Projektgruppe einzuspeisen, sieht dieses aber eher kritisch. In den Nachbarkommunen wurden öffentliche Grillstellen aufgrund der zunehmenden Vermüllung und auch Vandalismus in den letzten Jahren eher abgebaut. Des Weiteren mussten diese aufgrund der anhaltenden trockenen Sommermonate, in den vergangenen Jahren, immer häufiger für immer längere Zeiträume gesperrt werden, da ein generelles Feuerverbot ausgesprochen wurde. Die Nutzung wäre also nur sehr eingeschränkt möglich. Des Weiteren ist die Betreuung einer Grillstelle in Bezug auf Unterhaltung und Pflege nicht unerheblich.

Zeitnahe Umsetzung Schutzdach Eingang Hohensteinschule

In Absprache mit der Schulleitung wurde hier inzwischen eine sehr gute Übergangslösung gefunden. An Regentagen wird die Eingangstüre früher geöffnet und die Schüler können in die angrenzende Mensa. Aus Sicht der Verwaltung ist nicht ersichtlich was den Kindern bzw. Eltern hier nicht zugemutet werden kann. Die Verwaltung sieht das Vordach noch immer im Gesamtkontext mit der Schulhofgestaltung bzw. dem Anbau an den Kindergarten Hohenstein. Da vom Gremium aktuell noch nicht entschieden wurde wie es mit der Gestaltung des Schulhofes weiter geht und ob der Anbau an dem Kindergarten Hohenstein umgesetzt wird, sieht die Verwaltung hier gerade keinen Handlungsbedarf. Auch würde der Ansatz in Höhe von 35.000 €, wie die bereits vorhandenen Überlegungen gezeigt haben, nicht ausreichen.

Haushaltsanträge der CDU / FWV

Ausreichende Bereitstellung von Mitteln für Instandhaltungsmaßnahmen

Entsprechende Mittel sind in ausreichender Höhe, wie bereits in den Vorjahren auch, im Haushaltsplan 2024 eingestellt. Pflege der Grünmaßnahmen darf nicht vernachlässigt werden

Seit etwas mehr als einem Jahr wird ein besonderer Fokus auf die Grünanlagen gelegt. Unter anderem wurde der Kreisverkehr neugestaltet und es wurde damit begonnen die Grünbeete insbesondere in der Bahnhofstraße umzugestalten. Ziel ist die Minimierung des Pflegeaufwands. Des Weiteren wird aktuell geprüft, welche größeren zusammenhängenden Wiesenflächen in eine Blühwiese umgewandelt werden können. Die Verwaltung wird hier zeitnah berichten.

Straßenreinigung

Seit Abschaffung der wöchentlichen Straßenreinigung fährt die Kehrmaschine zweimal jährlich im Ortsgebiet. Ein Hauptproblem sind hier jedoch die zugeparkten Straßen, welche die Kehrmaschine daran hindern die komplette Straße zu reinigen. Die Bürger und selbstverständlich auch die Gemeinde sind hier aber auch dazu aufgerufen regelmäßig um das eigene Grundstück zu reinigen.

Parksituation in den Ortsstraßen

Das Thema wurde bereits zur nächsten Verkehrsschau angemeldet. Insbesondere in der Lindenstraße muss eine Regelung gefunden werden. Durch die Inbetriebnahme der BOSIG-HOHENSTEINHALLE ist hier in Zukunft wieder mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag ausarbeiten.

Übersichtsliste Haushaltsanträge

Die Liste mit den aufgeführten Haushaltsanträgen der vergangenen Jahre wurde bereits in Session eingestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: sessionnet.krz.de/gingen/gi/getfile.asp Leider ist es nicht mehr gelungen die Liste mit den Pflichtaufgaben und den Freiwilligkeitsaufgaben im Jahr 2023 fertigzustellen. Dies soll jedoch zeitnah erfolgen.

Berichterstattung Gemeinderatssitzungen

Die Berichterstattung kann auf Wunsch des Gremiums gerne um das genaue Abstimmungsergebnis ergänzt werden.

Haushaltsanträge der Gingener Liste

Erhöhung der Rücklagen für Kostenbeteiligungen bei künftigen Schulsanierungen

Das Rechtsverfahren des Umlands war mehr als richtig und hat letztendlich dazu geführt, dass das Land in der Folge den Auswärtigenanteil erhöht hat und dadurch die Umlandgemeinden bei der Schulfinanzierung finanziell stärker entlastet wird. Es ist nicht zielführend in einem laufenden Rechtsverfahren Rückstellungen zu bilden. Bei Aufstellungen des Haushaltsplans 2023 wusste die Stadt Geislingen noch nicht in welche Richtung weiter geplant werden wird (erneute Sanierung des Michelberg-Gymnasiums oder Anbau an das Helfenstein-Gymnasium). Diese Entscheidung ist inzwischen gefallen und es liegen erste Kostenschätzungen vor. Aufgrund dessen wurde erstmals im Haushaltsplan 2024 sowie in der Finanzplanung bis 2027 jährlich ein Betrag in Höhe von 250.000 € für den Ausbau des Helfenstein-Gymnasiums eingestellt. Dieser Betrag soll im Zuge des Jahresabschlusses einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Da aktuell aber noch kein genauer Kostenrahmen sowie Zeitplan vorliegt macht eine Erhöhung aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, da dies auch die Projekte der Gemeinde Gingen weiter einschränkten würde. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass frühestens im Jahr 2029 bzw. 2030 Zahlungen an die Stadt Geislingen geleistet werden müssen. Bis dahin würde sich die Rücklage dann auf ca. 1,5 Mio. € belaufen.

In Bezug auf die Sanierung der Schule der Stadt Süßen liegen bisher noch keinerlei Informationen über den Umfang einer Kostenbeteiligung vor.

Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder und Jugendliche

Aufgrund von vielen laufenden Projekten und der damit verbundenen Personalbindung war es bisher nicht möglich das Thema vorzubereiten und im Sozialausschuss oder in der Klausurtagung zu beraten. Sobald entsprechende Ressourcen frei sind wird das Thema aufbereitet. Die Verwaltung warnt aber aufgrund der aktuellen finanziellen Situation bereits jetzt davor weitere kostenintensive Angebote zu schaffen zu denen es keinerlei Verpflichtung gibt.

Sanierung/Teilsanierung Gehweg Uferstraße

Wie bereits in den vergangenen Jahren auch verweist die Verwaltung hier auf die Priorisierung durch den Gemeinderat. Die Uferstraße ist in der Kulisse der Städtebauförderung aufgenommen. Eine Förderung ist aber nur bei einer kompletten Sanierung möglich. Gefahrenstellen werden vom Bauhof selbstverständlich regelmäßig beseitigt. Aus Sicht der Verwaltung liegen hier aktuell jedoch keine akuten Gefahrenstellen vor.

Sollte der Gemeinderat zu der Entscheidung kommen die Sanierung der Uferstraße vorzuziehen müssten andere Projekte geschoben oder gestrichen werden.

Gründung Förderverein BOSIG-Hohensteinhalle

Auch hier wird auf die Erläuterungen der vergangenen Jahre verwiesen. Die BOSIG-HOHENSTEINHALLE steht kurz vor der Fertigstellung und konnte bisher ohne eine Kreditaufnahme finanziert werden. Durch Sponsoring können in den kommenden Jahren zusätzliche Einnahmen generiert werden, welche bisher nicht eingeplant waren. Hier wurden bereits langfristige Verträge geschlossen.

Die Verwaltung sieht die Gründung eines Förderverein s weiterhin nicht gegeben. Einer privaten Initiative bleibt es aber weiterhin unbenommen, durch die Gründung eines Fördervereins einen privaten Beitrag für die BOSIG-HOHENSTEINHALLE zu leisten. Ein solchen Engagement wäre natürlich grundsätzlich zu begrüßen.

Maßnahmen zur Abmilderung von großen Dürreperioden

Die Gemeinde wird sich mit der Stadt Walldürn in Verbindung setzten und über deren Erfahrungen berichten. Da die Gemeinde aktuell über keine eigenen Zisternen oder Tanks verfügt kann hier vorerst kein Wasser aus dem Lehrschwimmbecken zwischengespeichert werden. Dem genannten Artikel ist zu entnehmen, dass das Wasser im Schwimmbad der Stadt Walldürn regelmäßig erneuert wird. In der Gemeinde Gingen wird das Wasser jedoch nur einmal im Jahr ausgetauscht (ca. 130 m³).

Rücklage für Anschlussunterbringung Asyl

Die genannten Zahlen sind nicht korrekt. Wie in der letzten Gemeinderatssitzung von der Verwaltung berichtet, wurde die Berechnungsgrundlage in Bezug auf die Gemeinschaftsunterkünfte inzwischen angepasst. Aktuell sind noch 21 Personen aufzunehmen. Der Verwaltung wurde inzwischen eine Wohnung zur Miete angeboten in welcher mit einem geringen Sanierungsaufwand mehrere Personen untergebracht werden können. Des Weiteren gibt es in der Gemeinde weiterhin noch etliche leerstehende Wohnungen. Für die Verwaltung ist es äußerst bedauerlich, dass diese nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Der Zubau von weiteren Plätzen ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht notwendig bzw. als Ziel formuliert, weshalb auch die Bildung einer Rücklage als nicht zielführend angesehen wird. Wie bereits oben erwähnt muss es weiterhin oberste Priorität sein bereits vorhandene leerstehende Wohnungen für die Anschlussunterbringungen nutzen zu können. Die Verwaltung kann hier nur an die Eigentümer appellieren ist aber natürlich auch auf die Unterstützung durch die Gemeinderatsmitglieder angewiesen.

Haushaltsanträge der SPD

Prüfung der Installation von E-Ladestationen am Bahnhof und der BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Es wurde bereits mit dem Gremium vereinbart, dass bei sämtlichen Baumaßnahmen die Installation von E-Ladesäulen geprüft wird. Bei der BOSIG-HOHENSTEINHALLE stellte sich heraus, dass die Installation einer Ladesäule ohne einen größeren Eingriff in das Stromnetz nicht möglich gewesen wäre. Die Kosten hierfür hätte die Gemeinde tragen müssen.

Die Verwaltung wird dem Gremium zeitnah die aktuellen Kosten einer Ladesäule, den aktuellen Bestand an E-Fahrzeugen im Gemeindegebiet sowie die Auslastung der vorhandenen E-Ladesäule vorlegen. Es muss hier aber aus Sicht der Verwaltung auch beachtet werden, dass es nicht die Aufgabe einer Gemeinde ist, ein Ladenetz aufzubauen. Auch hier handelt es sich um eine reine freiwillige Aufgabe. Die Gemeinde ist bereits im Eigentum von drei öffentlichen Ladepunkten auf dem Parkplatz am Rathaus.

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung BW beschloss Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurde einstimmig beschlossen.

Erwerb Modulbaukindergarten

- Erwerb der Modulbauanlage

Im Sommer 2022 wurde die Firma Eberhardt Modulbau mit der Lieferung eines Modulbaus zur Unterbringung einer Kita-Gruppe beauftragt. Der Bau wurde im Juni 2023 angeliefert und aufgestellt. Es wurde damals beschlossen, die Module für die voraussichtlich begrenzte Nutzungsdauer zu mieten, statt zu kaufen. Für die Mietvariante hatte man sich entschieden, da ursprünglich vorgesehen war, zeitnah am Hauptgebäude der naheliegenden Kita Hohenstein (Wilhelmstr. 70) einen Anbau zu errichten. In diesen hätte die Kitagruppe aus dem Modulbau schnellstmöglich umziehen sollen und der Mietvertrag hätte beendet werden können.

Zwischenzeitlich haben sich die Gesamtumstände der Kindergartenbedarfsplanung geändert und ein nachträglicher Kauf des Modulbaus erscheint sinnvoll und notwendig.

Begründung:

Am Bestandsgebäude der Kita Sonnenschein (Hauffstr. 22) wurden im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend Mängel festgestellt, die sich im Alter und der Art der vorhandenen Bausubstanz begründen. Nach einer ausführlicheren Begutachtung des Gebäudes durch einen Architekten im Sommer 2023 wurde deutlich, dass an der Kita umfänglichere Sanierungs- und oder Baumaßnahmen notwendig sind. Die Verwaltung möchte nun alle möglichen Varianten prüfen, das Gebäude zu ertüchtigen oder zu erweitern.

Im Falle eines Umbaus der Kita Sonnenschein wäre denkbar, baulich auch Platz für die Kinder der Modulbaugruppe Kita Hohenstein zu schaffen. Die Planungen zum Anbau an das Hauptgebäude der Kita Hohenstein wurden deswegen vorerst pausiert.

Die Verwaltung ist dabei, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekten sowie den betreffenden Kitaleitungen alle in Frage kommenden baulichen Varianten zu prüfen, um die wirtschaftlichste und gleichzeitig pädagogisch bestmögliche Lösung zu finden. Für diese Prüfungen wird zusätzliche Zeit benötigt. Alle Planungen und Veranlassungen werden schätzungsweise die angesetzte Mietdauer so übersteigen, dass ein Mietverhältnis für die Gemeinde nicht mehr wirtschaftlich ist.

Hinzu kommt, dass die Kindergruppen der Kita Sonnenschein im Falle einer größeren Baumaßnahme an der Kita für die Dauer der Baumaßnahme voraussichtlich aus dem Gebäude ausgelagert werden müssen. Die Gemeinde hätte so immerhin schon einen Modulbau im Eigentum, der bei Bedarf aufgestockt oder erweitert werden könnte.

Die Firma Eberhardt Modulbau gab am 8. Februar ein Angebot für den Kauf des Modulbaus zum 1. März 2024 in Höhe von 386.892,80€ ab. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen werden 2% Skonto gewährt.

BM Hick wies darauf hin, dass man den Modulbau mit einem Dach versehen sollte, damit der Bau dicht bleibt. Diesbezüglich sei man noch in der Abstimmung mit dem Architekten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Modulbau, Lindenstr. 62, derzeit genutzt zur Kitabetreuung, von der Firma Eberhardt Modulbau mit Wirkung zum 01.03.2024 zum Preis von 386.892,80€ brutto zu erwerben. Das bestehende Mietverhältnis wird dadurch entsprechend zum 01.03.2024 beendet.

Eilentscheidung nach §43 Absatz 4 GemO

BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Beauftragung Folierung der Prallschutzwände

Bei der letzten Begehung der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 16.01.24 haben wir dem Gemeinderat die Möglichkeit einer Folierung der Holzverkleidung Prallschutzwände incl. Tribüne vorgestellt. Mit dieser Folierung kann eine bleibende Verschmutzung der Holzverkleidung entgegengewirkt werden. Die Folie kann von allen Verunreinigungen auch Haftmittelresten gereinigt werden. Dieser Schutz wird bereits in einer anderen Halle des Landkreises erfolgreich eingesetzt.

Aus der vor Ort Begehung und Rücksprache im Gemeinderat kam zum Ausdruck, dass eine deutliche Mehrheit die Folierung auf Höhe der Prallschutzwand an allen vier Seiten der Halle incl. Tribüne unterstützen kann. Das vorliegende Angebot der Fa. Lang, Göppingen beträgt ca. 12 TSD€ brutto. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich um ca. Angaben handelt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

Es werden alle schmalen Latten 85 mm hoch beklebt. Nicht hinter den Sprossenwänden. Zusätzlich alle senkrechten Multiplexplatten an der Tribüne und Tenniswand. Ca. 300 qm Folie Aslan CB 75 ClearbordMatt.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist erst am 20. Februar 2024. In der gleichen Woche ist die Eröffnung der Halle und anschließend die Nutzung durch die Vereine vorgesehen.

Damit das Material unverzüglich bestellt werden konnte und die Fertigstellung schnellst möglich gelingt war die Beauftragung im Rahmen einer Eilentscheidung notwendig.

Die bekanntgegebene Eilentscheidung, Vergabevorschlag Folierung der Prallschutzwände incl. Tribüne in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE, wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Hochwasserschutzmaßnahme Marrbach – Vergabe weiterer Leistungen

- Planleistungen Landschaftsarchitekturbüro

- Planungsleistungen Tragwerksplanung

- Umweltverträglichkeitsprüfung - Vorprüfung

1. Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Marrbach ist geplant, die Unterlagen für das Wasserrechtsverfahren (Genehmigungsplanung) im Sommer bzw. Herbst dieses Jahres beim Land zum Antrag auf Förderung mit entsprechenden Fördergeldern einzureichen. Hierfür ist es erforderlich weitere Planungsleistungen zu vergeben.

Das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart hat im Juli 2023 eine Vorentwurfsplanung vorgelegt. Diese wurde dem Gemeinderat und der unteren Wasserbehörde vorgestellt und positiv bewertet. Eine Fördermöglichkeit des Landes wurde ebenfalls in Aussicht gestellt, so dass nun die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet werden sollen.

Das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart wurde gebeten, ein entsprechendes Honorarangebot für die Objektplanung der weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 anzubieten. Die Honorarberechnung erfolgt nach Freianlagen §§ 38-40, HOAI 2021.

Die Ermittlung des Honorars erfolgt gemäß HOAI 2021, §§ 6 / 40 nach den anrechenbaren Baukosten auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276. Bis zur Vorlage dieser erfolgt die Honorarberechnung zunächst nach der Kostenschätzung des Büro Geitz und Partner vom 30.01.2023. Demnach belaufen sich die Nettobaukosten für das Vorhaben auf 1.299.555,73 €. Die Planung und statische Berechnung der 3 Durchlässe soll durch einen Bauwerksplaner erfolgen (siehe Vergabe unten), weshalb diese Kosten (Teile der Kostengruppe 543) in Höhe von 393.000 € von den anrechenbaren Nettobaukosten abzuziehen sind. Demnach belaufen sich die anrechenbaren Nettobaukosten auf 906.556,- €.

Weiterhin wird es erforderlich, das bestehende Hydraulikmodell für die Planungssituation entsprechend der noch auszuarbeitenden Entwurfsplanung anzupassen, um eine genehmigungsfähige Planung vorlegen zu können.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, eine stufenweise Beauftragung vorzunehmen und zunächst die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) zu einem Bruttoangebotspreis von 37.966,38 Euro zu vergeben.

Die erforderlichen Leistungen für die hydraulischen Berechnungen sollen nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Das Planungsbüro geht derzeit von einem geschätzten Aufwand von ca. 3.800,00 Euro brutto aus.

2. Wie oben bereits erwähnt, ist die Planung und statische Berechnung der 3 Brücken/Durchlässe an einen Bauwerkplaner zu vergeben.

Hierfür wurden 2 Angebote eingeholt, die vom Büro Geitz und Partner bereits geprüft sind. Die finale Prüfung in Bezug auf die mögliche zeitliche Erbringung der Leistungen konnte bisher leider noch nicht erfolgen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der Prüfung der möglichen Zeitschiene der beiden Anbieter die Auswahl und Vergabe vornehmen zu können.

3. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) wurde im Oktober 2023 von Frau Stefanie Hermann, B.Eng. Landschaftsplanung und Streuobstpädagogik erstellt.

Hierbei wurden Habitatstrukturen für Anhang IV Arten und die besonders geschützten Vögel der Vogelschutzrichtlinie erfasst. Baumhöhlen als potenzielle Habitate für Vögel oder Fledermäuse konnten im Eingriffsbereich nicht festgestellt werden. Die Gilde der ubiquitären Gebüschbrüter kann jedoch aufgrund der Sträucher entlang des Marrbachs nicht ausgeschlossen werden. Ein Konflikt mit § 44 Abs. 1 BNatSchG wird durch die Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme „M 1: Bauzeitliche Beschränkung“ verhindert (Eingriffe in der Zeit vom 01. März bis 30. September).

Für die weitere Planung der naturnahen Umgestaltung des Marrbachs ist nach § 7 Abs. 2 UVPG, Anlage 1 Nr. 13.18.2, eine UVP-Vorprüfung (Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich.

Das Angebot für diese Leistung beläuft sich auf 1.873,00 Euro brutto.

GR Mank fragte, ob man als Ersatzmaßnahme zur Vergrämung von Tieren wieder Folie auf den betroffenen Feldflächen auslegen muss. Des Weiteren fragte er, ob die Grundstücksfragen geklärt seien, sodass das Geld auch sicher investiert sei. BM Hick verneinte letzteres. Das habe man noch nicht final geklärt. Eine Zusage habe man; man müsse sich noch über die Konditionen einigen. Falls keine Einigung erzielt wird, werde ein Wasserrechtsverfahren angestrengt. Man gehe aber davon aus, dass man das nicht braucht. Die Verwaltung werde jetzt noch einmal in den Austausch mit dem Fördermittelgeber gehen und dann erneut mit dem Eigentümer. Man werde eine Lösung finden.

GRin Soukup fand es gut, dass die Hochwasserschutzmaßnahme nun umgesetzt wird. Sie fragte ebenfalls nach den vorgefundenen Tieren im Habitat, da laut Bericht offenbar keine Vögel festgestellt werden konnten und sie das wundere. Hauptamtsleiterin Friedel spezifizierte, es seien keine besonders geschützten Vögel (nach FFH-Richtlinie) gefunden worden. Nicht besonders geschützte Vögel hätte man schon gefunden. Diese seien aber sozusagen unerheblich.

GR Steck stellte fest, Tragwerksplanungen für Brücken sind teuer. Er fragte, ob es da einen Betrag gebe und ob das Planungsbüro Geitz und Partner nicht einen Planer beauftragen könne und das dann in ihr Angebot preislich miteinbeziehen. BM Hick erklärte, für die Leistungsphasen 1 und 2 habe man zwei Angebote von Planern vorliegen. Diese beliefen sich auf insgesamt circa 10.000 – 15.000 Euro. Details seien darin noch nicht abgestimmt. Das Büro Geitz und Partner berate die Gemeinde bei der Wahl. Bezüglich der Angebote sei jetzt die Frage, wer der Planer die Kapazitäten hat, um das Projekt in der vorgegebenen Zeitschiene zu betreuen.

Folgende Punkte wurden vom Gremium einstimmig beschlossen:

1. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die Planungsleistungen für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) nach dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI zu einem Angebotspreis in Höhe von 37.966,38 Euro brutto an das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart zu vergeben. Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die erforderlichen hydraulischen Berechnungen nach Aufwand zu einem derzeit geschätzten Angebotspreis in Höhe von 3.800,00 Euro zu vergeben.

2. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Ingenieurs- und Tragwerksplanung für die 3 Brücken/Durchlässe zu vergeben.

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung einer Vorprüfung für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.873,00 Euro brutto an Frau Stefanie Hermann, B. Eng.  Landschaftsplanung und Streuobstpädagogik, Zell u. A., zu vergeben.

Neufestsetzung der Richtlinien zur Vereinsförderung

- Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinde Gingen an der Fils fördert die Vereine der Gemeinde gemäß den Richtlinien zur Vereinsförderung aus dem Jahr 1981. Die Richtlinien zur Vereinsförderung wurden über die Jahre laufende angepasst. Zuletzt am 03.03.2009. Aufgrund des ständigen Wandels in der Vereinslandschaft entsprechen die aktuellen Richtlinien aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Es wird deshalb vorgeschlagen die Richtlinien zur Vereinsförderung neu aufzustellen. Insbesondere soll in den neuen Richtlinien die Förderungen für Investitionen und die Förderung der Jugendarbeit einer besonderen Bedeutung zukommen. Die bisherige Vereinsförderung sah eine „Sondervereinsförderung“ für Anschaffungen, Baumaßnahmen etc. in Höhe von 2.812 € vor. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Förderung jedoch zu gering. Es wird deshalb eine deutliche Erhöhung vorgeschlagen.

Investitionen zwischen 5.000 € und 12.000 € werden mit 25 % bezuschusst, übersteigende Investitionen werden mit 20 % bezuschusst. Die maximale Förderung beträgt 50.000 €. Die Vereine erhalten aktuell eine jährliche Förderung in Höhe von 18,36 € je Jugendlichen für die laufende Jugendarbeit. Auch hier wird eine Staffelung vorgeschlagen.

18,36 € bis 29 Jugendliche
39,50 € bis 300 Jugendliche
111,44 € ab 301 Jugendliche

Des Weiteren soll in den neuen Richtlinien die Zuschüsse zu Vereinsjubiläen geregelt werden. Hier sind folgende Förderungen vorgesehen.

 

Bis 100 Mitglieder

Bis 200 Mitglieder

Ab 201 Mitglieder

25 Jahre

100€

150€

250€

50 Jahre

175€

250€

500€

75 Jahre

200€

350€

750€

100 Jahre

300€

500€

1.000€

125 Jahre

350€

600€

1.250€

150 Jahre

400€

750€

1.500€

Die in den bisherigen Vereinsförderrichtlinien unter Nr. 2.1 und Nr. 3 aufgeführten Förderungen werden durch privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Musikverein Gingen und dem Schwäbischen Albverein (Ortsgruppe Gingen) ersetzt. Die Nr. 2.2 entfällt.

GR Deger, der in der vergangenen Sitzung am 23.01 beantragt hatte, dass man den Beschluss über die Richtlinien zur Vereinsförderung auf die nächste Sitzung vertagt, um an gewissen Stellen Änderungen vorzunehmen, sagte es war notwendig und gut, dass man das Thema heute noch einmal beraten habe.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils stimmte den in der Anlage 1 angehängten Richtlinien zur Vereinsförderung einstimmig zu.

Erschließung Gewerbegebiet Untere Schorteile V

- Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung

Die Tiefbauarbeiten für die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets Untere Schorteile V wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 an die Firma Kurt Gansloser aus Deggingen vergeben. Darüber hinaus ist noch die Erstellung einer Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Albwerk GmbH & Co. KG wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotssumme für die Lieferung und Montage von sechs neuen Lichtmasten inkl. Leuchten, einer Schaltstelle sowie sämtlichen Kabelarbeiten beläuft sich auf 20.981,13 € (brutto).

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung wurde mit einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von 20.981,13 € (brutto) an die Albwerk GmbH Co. KG aus 73312 Geislingen an der Steige vergeben.

Gingener Walderlebnispfad

- Sachstandsbericht, Maskottchen, Namen

Zu a) Im Laufe der Wintermonate wurden durch den beauftragten Baggerbetrieb Abele die Stationen hinsichtlich der Erdarbeiten vorbereitet. Zudem bereiteten die Ehrenamtlichen Paul Gürtler, Herbert Lenz, Friedrich Frey, Evi Wimmer und Nils Wimmer einige Attraktionen für die Stationen vor. So stehen nun ein Holztraktor, ein Waldxylophon, eine Kugelrätselbox, ein Waldmemory sowie ein Hochsitz für Kinder bereit, um an den hierfür vorgesehenen Stellen aufgebaut zu werden. Herr Manfred Scheifele hat, wie beauftragt, heimische Waldtiere geschnitzte, welche von dem Hochsitz aus gesucht werden können. Zudem stehen die beauftragten Firmen Proludic mit der Seilbahn, Nestschaukel, Wackelbrücke und Hüpfpalisaden sowie die Tollerei mit den 3 Kugelbahnelementen zur abgestimmten Auslieferung zuzüglich Montage bereit. Des Weiteren hat die Werbeagentur Tinoversum das Design der Kugelbox, des Waldmemories sowie der weiteren Beschilderung in die Hand genommen. In diesem Zuge wurde ein Maskottchen entwickelt, welches durch den Walderlebnispfad Gingen führen soll. Herr Manfred Scheifele schnitzt dieses Maskottchen für unseren Pfadeinstieg. Der Projektkoordinator Erich Staib wird nun mit der Gemeindeverwaltung und allen Beteiligten den Aufbau planen.

Zu b) Da unser prägendes Tier für den Walderlebnispfad Gingen, das Eichhörnchen ist, hat die Werbeagentur Tinoversum ein Eichhörnchen als Maskottchen entwickelt (siehe Anlage). Das Maskottchen soll den Namen G-Hörnchen tragen, stehend für Gingener -Hörnchen. Einzigartig macht es das Gingener Wappen auf seinem Bauch. Das G-Hörnchen wird die Besucher anhand der Beschilderung durch den Walderlebnispfad führen und so zum Beispiel auch wichtigen Themen wie Jagd Forstwirtschaft und Baumarten erläutern.

Zu c) Bereits bei der Vorstellung der Konzeption wurde bewusst auf einen erfundenen Namen verzichtet. Vielmehr empfand man „Walderlebnispfad Gingen“ für sich sprechend. Inzwischen sind solche Pfade bekannt und jeder kann sich somit unter Walderlebnispfad etwas vorstellen. Es wird damit Spiel, Spaß und Bildung verbunden. Zudem wird eine Suche in entsprechenden Suchmaschinen den Pfad sehr gut auffindbar machen. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor den Pfad „Walderlebnispfad Gingen“ zu nennen.

GR Mank fand, man hätte dem Maskottchen einen richtigen Namen geben sollen, nicht nur „G-Hörnchen“. BM Hick sagte, man könne das in die Arbeitsgruppe noch einmal mitnehmen. GRin Soukup empfand das Konzept als stimmig.

Folgende Punkte wurden einstimmig beschlossen:

a) Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

b) Das vorgestellte Maskottchen wird seitens des Gemeinderats unterstützt. Bezüglich des Namens G-Hörnchen erfolgt im Arbeitskreis eine weitere Abstimmung.

c) Der Gemeinderat stimmt dem Namen „Walderlebnispfad Gingen“ zu.

Bekanntgaben und Anfragen

- Anschlussunterbringung von Geflüchteten

- Pädagogischer Fachberatungsdienst für Kitas

- Benefizkonzert in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 19.11.24

- Hundekotbeutel am Unteren Steg

- Spielplatz Barbaragarten

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Derzeit muss die Gemeinde 21 geflüchtete Personen aufnehmen.

Pädagogischer Fachberatungsdienst für Kitas

Die Gemeinde hat für alle kommunalen Ü3-Kitagruppen einen Kooperationsvertrag mit dem Verein „Lernen Fördern Geislingen“ geschlossen. Angesiedelt ist der Verein an der Pestalozzischule in Geislingen. Ab sofort haben die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, sich den pädagogischen Fachberatungsdienst zur Unterstützung zu holen. Dieser Dienst ist ein Qualitätsmerkmal für die Einrichtungen und wird dringend benötigt. Das Angebot der Fachberatung umfasst beispielsweise auf Einzelfälle bezogene Beratung (auch in Zusammenhang mit §8a SGB VIII), Beratungsgespräche mit Eltern, Beobachtung von Kindern im Gruppenalltag oder Information an Elternabenden zu pädagogischen Themen. Die Leistung der pädagogischen Fachberatung wird pro Kitagruppe und Jahr abgerechnet. Es ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Kosten sich ab dem neuen Kitajahr September 2024 in den Kitagebühren niederschlagen. Bislang sind die Kosten nicht durch die Elternbeiträge gedeckt, auch nicht anteilig.

Benefizkonzert in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 19.11.24

Die GR-Sitzung am 19.11 wird auf den Montag 18.11 vorverlegt, da am Dienstag abends ein Benefizkonzert stattfindet.

Hundekotbeutel am Unteren Steg

GR Mank bemerkte, dass sich in den Grünflächen nahe der Fils am Unteren Steg Hundekotbeutel sammeln würden. Er bat darum, die Beutel entsorgen zu lassen.

Spielplatz Barbaragarten

GR Abraham gab Bescheid, dass auf dem Spielplatz am Barbaragarten eine Wäschespinne stehen würde. Er vermutete, jemand Privates habe den Platz beansprucht und bat die Gemeinde um Klärung.

  

Haushaltsreden zum Download im PDF Format:

CDU-FWV
Gingener Liste
SPD-Fraktion
UWG-FW
 

Gemeinderatsitzung vom 14.05.2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 5. Änderung

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahme

- Satzungsbeschluss

GR Pozan, GR Hofmann und GR Mann erklärten sich für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.

Stadtplaner Mezger trug den Sachverhalt vor. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Marrbachöschle“ wurde am 23.07.2013 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist im Anschluss durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.

Im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ - 3. Änderung festgestellt, dass bei diesem das Verfahren nach § 13a BauGB keine Anwendung finden könne. Der Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 3. Änderung wurde deshalb aufgrund eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt.

Um für das Quartier wieder verbindliches und den städtebaulichen baugestalterischen Zielen der Gemeinde entsprechendes Planungs- und Bauordnungsrecht zu haben hat der Gemeinderat bereits am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplans gefasst.

Diese soll im regulären Verfahren, aufgestellt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde für den gesamten Bereich „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ eine Umweltprüfung durchgeführt und auch für die vorliegende Bebauungsplanänderung einen Umweltbericht erstellt.

Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Im Anschluss wurde auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Der Gemeinderat hat dann am 25.07.2023 die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen behandelt und den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden dann im Anschluss im Internet veröffentlicht und lagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist. konnte jedermann die Planung einsehen, über diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser – schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Veröffentlichung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans aufgefordert.

Im Abwägungsvorschlag sind die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Plangrundlage ebenso redaktionell angepasst (Lage und Anordnung Flurstücksnummern und Texte) wie die bauordnungsrechtliche Regelung zu Einfriedungen (Bezeichnung Einfriedungen statt Einfriedigungen, Klarstellung feste Einfriedungen als tote Einfriedungen). Darüber hinaus wurden noch die Rechtsgrundlagen aktualisiert und die Verfahrensvermerke dem Verfahrensfortschritt gemäß ergänzt.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erscheinen aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Das vom Landratsamt gewünschte Maßnahmenkonzept zur weiteren Entwicklung der CEF-Maßnahmen wurde erstellt und einvernehmlich mit dem LRA abgestimmt. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich ein Großteil dieser Maßnahmen wieder instandgesetzt und wird die vollständige Instandsetzung zeitnah beenden.

Da somit nichts mehr gegen das Vorhaben spricht, wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag zu behandeln und den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan als Satzungen zu beschließen. Anschließend können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft gesetzt werden.

Der Gemeinderat beschloss bei neun Fürstimmen, einer Enthaltung und drei Befangenheiten mehrheitlich folgende Punkte:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Abwägungsvorschlag) berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 5. Änderung in der Fassung vom 14.05.2024 wird nach § 10 BauGB i.V.m § 4 GemO als Satzung beschlossen.

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.05.2024 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Städtebauförderung – Gestaltung Ortsdurchfahrt; Variantenuntersuchung Kreuzung L1214 Hindenburgstr./ Bahnhofstr./ Grünenberger Str.

- Vorstellung der Variantenuntersuchung

Die im Eigentum der Gemeinde stehenden zusammenhängenden Grundstücke im Gebiet Halde Hindenburgstraße 122 ff. sollen nachgenutzt werden. Zu diesem Zweck soll der Altbestand entfernt und das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe ausgelobt werden. Herr Mezger vom Büro mquadrat hat darauf hingewiesen, dass für eine Vergabe die Erschließungssituation des Grundstückes geklärt sein muss. Insbesondere stellt sich für eine zukünftige Entwicklung mit Nachdruck die Frage ob auf die Abbiegespuren in der Hindenburgstraße zur Bahnhofstraße sowie zur Grünenberger Straße verzichtet werden kann.

Die Kreuzungen Hindenburgstraße/Bahnhofstraße sowie Grünenberger Straße waren bereits Gegenstand der Diskussion im Rahmen der Arbeitsgruppen der Ortskernsanierung und wurde bis auf weiteres zurückgestellt. Schon damals war man sich einig, dass es positiv wäre, wenn man in Zukunft auf die Abbiegespuren verzichten könnte.

Hierzu hat die Verwaltung mit dem Straßenverkehrsamt Esslingen, Herr König sowie Herrn Gottwald, Straßenverkehrsamt Göppingen einen vor Ort Termin durchgeführt. Beide schlugen vor eine Variantenuntersuchung durchführen zu lassen. Vom Straßenverkehrsamt Esslingen wurde hierfür das Büro Thomas und Partner Möglingen empfohlen. Diese Leistung wurde vom Büro Thomas im November 2023 zu einem Betrag von 6.572,01€ brutto angeboten und von der Verwaltung beauftragt.

BM Hick erklärte, alle Beteiligten hätten sich für die Variante 2 ausgesprochen, sowohl Esslingen als auch Göppingen. Das verspreche eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses. Das Regierungspräsidium empfehle ebenfalls diese leistungsfähigere Variante.

GR Groeneveld erkundigte sich hinsichtlich der Bevorrechtigung des Busverkehrs (=Busbeschleunigung), ob eine extra Haltespur für den Bus vorgesehen sei. „Oder steht der Bus dann parallel zu haltenden Fahrzeugen an der Ampel?“

Verkehrsplaner Thomas meinte, eine Busbeschleunigung sei immer dann sinnig, wenn der Bus aus einer Nebenrichtung komme. Er erinnert, dass eine mögliche Planung sei, in der Bahnhofstraße eine zusätzliche Bushaltestelle gegenüber der bestehenden anzulegen. Herr Thomas erläuterte, es gebe in Bussen heutzutage einen Mechanismus, welcher entsprechenden Ampeln ein Signal sende, auf grün zu schalten, sobald der Bus nach dem Stopp die Türen schließt. Die Hauptrichtung des Busses sei regulär immer grün geschaltet, außer jemand drückt zum Beispiel die Fußgängerampel.

GR Staffa bevorzugte die Variante 2. Was sich ihm nicht erschloss: Der Verkehr in die Grünenberger Straße werde ja nicht weniger. Er fragte, ob Fußgänger dort einfach schauen müssten, wie sie die Straße am besten queren. In der Hindenburgstraße habe man dann hingegen ja zwei Querungshilfen. Fachplaner Thomas stellte klar, für die Grünenberger Straße habe man das noch nicht berücksichtigt, aber man könne Querungshilfen einplanen. Wenn dem so wäre, wäre er für die Variante 2, gab GR Staffa bekannt. Die Lage solle für Fußgänger nicht schlechter werden, als zum jetzigen Stand. BM Hick war mit der Idee einverstanden. Von den Frequenzen her brauche man keine Signalanlage in der Grünenberger Straße, aber man könne eine Querungshilfe andenken.

GR Mann bezeichnete die Planung als gute und überfällige Entwicklung. Man brauche zu den Spitzenzeiten eine Regulierung des Verkehrs. Die „Nicht-Spitzenzeiten“ sollten am besten im Dunkelbetrieb der Ampelanlage laufen. Mann denkt an die Zeiten, zu denen die L1214 als Umleitungsstrecke für die B10 dient. „Kann man in diesen Fällen auf die Ampel Einfluss nehmen und das System kurzfristig umschalten?“ Fachplaner Thomas führte aus, das Landratsamt Esslingen habe Zugriff auf die Steuerung der Ampelanlage. Man könne ein Sonderprogramm „Umleitung B10“ installieren, auf welches dann umgestellt werde. „In der Regel kommt ein Servicetechniker von einer Signalbaufirma und schaltet das dann um.“, so Thomas.

GR Engel erinnerte sich, dass man im Städtebau-Förderprogramm den Ausbau des öffentlichen Straßenraums im Bereich Hindenburgstraße aufgrund finanzieller Belange zurückstellen musste. Er wollte wissen: „Wie geht es dann in der Reihenfolge weiter?“ BM Hick stellte fest, es habe sich nichts am Plan geändert. Man werde mit dem neuen Gremium nach den Wahlen darüber sprechen, wie es mit der Konzeptvergabe weiter geht. „Es ist noch ein erheblicher Planungsaufwand nötig, um die Kreuzung zu gestalten.“, meinte der Bürgermeister.  Man wisse jetzt aber, dass es planerisch möglich ist. Engel erklärte, die Gingener Liste nehme den Planungsstand zur Kenntnis. Er bemerkte, man habe zu wenig Zeit gehabt, sich ordentlich in die Thematik einzuarbeiten. Der Bürgermeister verwies darauf, dass es für das Gremium heute nur darum gehe, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Abbiegespuren in der Hindenburgstraße wegfallen können. Und das sei eher ein Vorteil als ein Nachteil hinsichtlich der Planungen der Gemeinde – wie auch immer diese detailliert später aussehen. Hick sagte, das Planungsbüro mquadrat könne auf Grundlage dieser Basis nun seine Planungen für die Konzeptvergabe fortsetzen.

GR Deger wiederholte die Aussage des Planers, die Ausfahrt aus der Grünenberger Straße sei jederzeit möglich. „Gibt es dann auch keinen Ampelsensor mehr, falls der Verkehr mal zum Stocken kommt?“ Im Falle einer Umleitung über die L1214 sei mit starkem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Fachplaner Thomas erläuterte, man richte solche Sensoren heute in der Regel nicht mehr ein. Man habe stattdessen Wärmekameras im Einsatz, welche ins Steuergerät der Ampel ein Signal übertragen. Diese schalte daraufhin um.

GR Pozan versicherte sich, ob der Unterschied zwischen Variante 1 und Variante 2 der sei, dass in der Grünenberger Straße bei einer Variante die Ampel wegfalle. Das sei korrekt, antwortete Herr Thomas. GR Pozan fragte daraufhin nach, wie eine Kombination aus beiden Varianten aussehen könnte. Herr Thomas stellte dar, dass in so einem Fall bei Variante 2 beispielsweise die Ampel erhalten bleibe. Das erachte der Fachplaner aber nicht als sinnvoll.

GR Mank interessierte, welche Maßnahmen man in der Übergangszeit schon umsetzen könne. Denn bis alles final fertig sei, dauere es ja noch eine ganze Weile. Fachplaner Thomas stimmte dem zu. Die letzte Programmierung des Ampelsystems sei 2013 gewesen. Da sei der Verkehr noch ganz anders gewesen. Damals habe man für die Ampeln eine Umlaufzeit von 1,5 min festgelegt - heute würde 1 min ausreichen. Für diese Umprogrammierung schätzte der Fachplaner rund 10.000 Euro Kosten.

BM Hick bestätigte, der Ausbau der Durchgangsstraße sei kein Projekt, das in 5 Jahren umgesetzt ist. Daher teile er die Meinung, die Gemeinde solle jede Chance nutzen, um die Verkehrssituation für die Bürgerschaft und auch z.B. den Handel zu optimieren. Die Verwaltung werde ein Angebot einholen und damit wieder auf den Gemeinderat zukommen.

GR Steck stellte fest, das Regierungspräsidium ist der Straßenbaulastträger. Daher wollte er wissen, was passiert, wenn es den geplanten Maßnahmen nicht zustimme. „Wer trägt dann die Kosten?“ BM Hick teilte mit, wenn es der Wunsch der Gemeinde ist, etwas zu verändern, zahle man das als Kommune selbst. Die Verwaltung werde das mit dem Straßenbaulastträger nochmal besprechen und prüfen, ob man irgendwie eine Mitfinanzierung bekommen kann.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Untersuchung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig damit, die Konzeptvergabe Halde auf dieser Basis weiter zu bearbeiten.

Bürger fragen

Ein Anwohner der Donzdorfer Straße, wollte Klarheit darüber haben, was mit dem Geld passiert ist, welches die Anwohner vor einiger Zeit für die Erschließung der Straße gezahlt haben. BM Hick sagte, die Donzdorfer Straße sei zur Hälfte erschlossen worden. Dafür habe man die Beiträge genutzt. Der Ausbau der zweiten Hälfte konnte bisher nicht durchgeführt werden. Dies war aufgrund von Rechtsverfahren und deren Folgen bisher nicht möglich.

Der Bürger wollte wissen, wie es sein kann, dass zwei Anlieger von der Pflicht der Zahlung von Erschließungsbeiträgen befreit worden sind. Außerdem fragte er, ob er ebenfalls Geld zurücküberwiesen bekomme. Kämmerer Burger stellte klar, die den Anliegern zugestellten Gebührenbescheide seien rechtskräftig geworden. Daher werde nichts zurückbezahlt. Man verrechne das bisher erhobene Geld auf den endgültigen Kostenbetrag der Erschließung. 

BM Hick schlug dem Bürger vor, sich mit ihm noch einmal zusammenzusetzen und das Thema detailliert zu besprechen.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Gewerbegebiet Untere Schorteile V

- Walderlebnispfad

 BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Kämmerer Burger informierte, die vom Wasserschaden betroffenen Räume (u.a. Damentoilette, Umkleide Gymnastikraum) seien hinsichtlich des Trockenbaus komplett zurückgebaut worden. Die Leckage sei behoben und mit der Trocknung habe man begonnen. Ende der Woche gehe es mit der Trocknung des Foyers weiter. Dazu würden Löcher in den Boden gebohrt. Die Trocknung dauere circa zweieinhalb Wochen. Burger meinte, man sei gerade in der Klärung, ob die Versicherung eine eigene Firma schickt oder ob I+R eine Firma beauftragt. Hier warte man noch auf die Information der Versicherung.

GR Groeneveld fragte, ob für die Trocknung der eigene Strom aus der PV-Anlage genutzt werde. Das sei teilweise der Fall, so Burger.

GR Engel wollte beantragen, dass man im Gremium in die Halle geht und sich die Baustelle anschaut. Burger lehnte ab; man könne die Halle derzeit aufgrund der Baustelle nicht betreten. Man könne aufgrund der Schläuche, die herumliegen, kaum laufen. Eine Besichtigung hält er in diesem Zustand nicht für angemessen.

Gewerbeneubaugebiet - Untere Schorteile V

Kämmerer Burger berichtete, die Arbeiten im Neubaugebiet gingen seit gestern weiter. Man sei im Zeitplan. Bald werde der Asphalt aufgebracht. Anschließend gehe es mit dem Rückbau am Langen Lauchbach (Drosselbauwerke) weiter. Dort sei ein Durchlassbauwerk vorgesehen.

Walderlebnispfad

Bürgermeister Hick teilte dem Gremium mit, die Firma „Tollerei“ habe drei Kugelbahnen für den Walderlebnispfad aufgebaut. Andere verschiedene Stationen seien durch die Hilfe von Ehrenamtlichen und des Bauhofs gemeinsam aufgebaut worden. Die Genehmigung für die geplante Grillstelle liege zwischenzeitlich vor. Eine Beschilderung werde nach der Endabnahme gemacht. Die durch die Arbeiten im Wald in Mitleidenschaft gezogenen Wege würden derzeit aufbereitet, so Hick.

GRin Soukup verkündete, der Liederkranz Gingen/ Fils habe beschlossen, 3.000 Euro für die Grillstelle zu spenden. Der Verein, welcher zwischenzeitlich hauptsächlich ältere Mitglieder hat und daher bei manchen Aktionen oder Festen nicht mehr aktiv teilnimmt, möchte damit die Gemeinde unterstützen. Der Bürgermeister bedankte und freute sich über diese Beteiligung des Vereins, ebenso wie das Gremium.

GR Staffa wollte wissen, ob der Weg des Waldlehrpfades noch mit feinerem Splitt abgedeckt werde. „Wenn man mit einem Kinderwagen dort fährt, ist es auf größeren Schottersteinen teils schwierig.“ BM Hick verwies auf die Beschilderung, welche extra darauf aufmerksam macht, dass der Weg für die Nutzung mit Kinderwägen nicht empfohlen ist. In dem unteren Weg wird noch feiner Schotter aufgebracht. Es wird jedoch nicht der gesamte Pfad mit dem Kinderwagen zu befahren sein.

Friedhof

Aktuell werden um die Aussegnungshallte Rabatten erneuert, da sich der Pflasterbelag abgesenkt hat. Des Weiteren wird aktuell ein neues Baumgrab angelegt. Im Laufe des Jahres soll eine weitere frostsichere Wasserstele installiert werden.

Beschaffung von Mährobotern für die Sportplätze

- Auftragsvergabe

Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen erläutert, empfiehlt die Verwaltung für die Grünpflege des Sportgeländes im Bereich Obere Schorteile auf Mähroboter umzustellen. Hintergrund ist, dass für die Mäharbeiten inzwischen ein sehr hoher zeitlicher Aufwand erforderlich ist. Es wurden hierzu mehrere Angebote eingeholt und die verschiedenen Systeme bei den Nachbarkommunen begutachtet. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Frey empfiehlt die Verwaltung das Angebot der Firma Erich Rau zum Angebotspreis in Höhe von 24.738,51 € zu beauftragen. Das Angebot beinhaltet zwei Mähroboter der Firma Kress (KR236E und KR223E), die dazugehörigen Garagen/Ladestationen sowie die Installation und Erstinbetriebnahme. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Beschaffung 45.000 € eingeplant.

Da die Gemeinde aktuell gegen eine pauschale Zahlung auch die Mäharbeiten auf dem an den TB Gingen verpachteten Sportplatz übernimmt, wurde dieser bereits über die geplante Beschaffung informiert. Eine Anpassung der Pauschale ist bereits mit dem TB Gingen abgestimmt. Diese wäre auch ohne die Beschaffung eines Mähroboters nötig gewesen.

GR Groeneveld erkundigte sich, in welchem Zyklus für den Roboter Kosten für Kundendienst oder Wartung anfallen. Außerdem interessiert ihn, inwiefern das Gerät diebstahlgesichert ist. Groeneveld erinnerte sich, dass sich der TB an den Kosten beteiligen wollte und fragte dazu nach dem Stand. „Das mit der Kostenbeteiligung war mal im Gespräch.“, entgegnete Kämmerer Burger. Die Verwaltung schlage aber vor, dass die Gemeinde das Gerät selbst kaufe und verwalte. Der Verein könne das nicht leisten. Bezüglich der Diebstahlsicherung berichtete Burger, die Geräte hätten alle GPS zur Ortung eingebaut. Außerdem starte ein Alarm, wenn der Roboter von Unbefugten angehoben oder weggetragen werde. Die Alarmmeldung gehe zusätzlich auf hinterlegte Handynummern raus. Auch ist das Gelände des Sportplatzes eingezäunt. „Der Wartungsaufwand hält sich in Grenzen.“, meinte der Kämmerer. Man bekomme eine Meldung aufs Handy, wenn sich der Mäher festgefahren hat. „Wenn es nass ist, sollte man das Gerät eher auf Dreckklumpen checken.“ Sofern wenige Steine auf der Wiese liegen, könne man die Klingen des Mähers länger nutzen. Grundsätzlich sollen diese alle 14 Tage gewechselt werden. Wie stark sich die Klingen abnutzen, komme auch darauf an, wie sauber man den Rasen gemäht haben möchte, so Burger. Jedenfalls könne die geringfügigen Wartungen der Bauhof selber leisten.

GR Mank fragte, ob die Ladeinfrastruktur der Halle für den Mäher nutzbar sei. Das sei nicht möglich, erklärte der Kämmerer, da das zu weit entfernt liege. 

GR Groeneveld und GR Hofmann sprachen an, ob der Mäher Igel und andere Kleintiere erkenne. Burger informierte, der Roboter habe keinen taktilen Sensor. Es sei geplant, den Mäher tagsüber mittels der Solaranalage zu laden; gemäht werde dann nachts. Das sei zwar die Zeit, in der Igel unterwegs sind. Der Kämmerer meinte aber, man solle die Tatsache nicht überdramatisieren.

GR Engel interessierte der notwendige Personalaufwand. Der Kämmerer berichtete, man brauche derzeit rund vier Stunden pro Woche zum Mähen; zusätzlich noch Zeit für das Entsorgen der Grünmasse. Der Roboter könne rund um die Uhr mähen. Vorgesehen sei das Mähen alle zwei Tage. Alle Trainings- und Schulzeiten werden einprogrammiert, sodass während des Betriebes auf dem Sportplatz nicht gemäht wird. Als weiteren Vorteil nannte Burger, dass man den Rasen nicht mehr bewässern müsse. Der Rasen wachse dichter. Zudem könnten durch den Mähroboter die sonstigen Mäher während der Zeit anderswo eingesetzt werden oder das Personal könne andere Aufgaben übernehmen.

Der Auftrag für die Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Kress Mährobotern inkl. Garagen/ Ladestationen wurde mit einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von
24.738,51 € an die Firma Erich Rau aus 73098 Rechberghausen vergeben.

Investive Vereinsförderung

- Antrag des Tennisvereins Gingen an der Fils e.V. auf Freigabe eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns

Mit Datum vom 16.04.2024 hat der Tennisverein Gingen an der Fils e.V. einen Antrag auf eine Investive Vereinsförderung für die Generalsanierung der vier vorhandenen Tennisplätze nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils eingereicht. Die beantrage Förderung beläuft sich auf ca. 29.800 €. Mit beantragt wurde ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn. Hintergrund ist, dass die Maßnahme bereits im Herbst dieses Jahres begonnen werden soll und vom WLSB eine Förderzusage erst erfolgt, wenn die Maßnahme grundsätzlich nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils förderfähig ist.

Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen handelt es sich um eine Investition welche grundsätzlich nach den Vereinsförderungsrichtlinien gefördert werden könnte. Verschiedene Unterlagen müssen noch nachgereicht werden. Aus Sicht der Verwaltung spricht jedoch nichts dagegen dem Tennisverein, ohne jeglichen Anspruch, einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen.

Über die finale Förderung wird dann im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2025 entschieden. Der Verwaltung sind bereits Anträge weiterer Vereine angekündigt. Für die Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der Förderung durch den WLSB und einer eventuellen Förderung durch die Gemeinde muss vom Tennisverein ein Darlehen aufgenommen werden. Dieses soll durch eine Bürgschaft von Seiten der Gemeinde abgesichert werden. Hierzu ist ein separater Beschluss erforderlich sobald die genaue Höhe der Bürgschaft vorliegt.

GRin Soukup fragte, was mit der Förderzusage des WLSB für den Verein sei, wenn die Gemeinde für das nächste Jahr keine Förderung genehmigen könnte. Kämmerer Burger sagte, der Tennisverein stehe mit dem WLSB in Kontakt. Sobald die Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn genehmigt, gehe es mit der Förderung durch den WLSB für den Verein weiter.

Der Gemeinderat stimmte dem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn des Tennisverein Gingen an der Fils e.V. einstimmig zu.

Allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BW

Gemeinde Gingen an der Fils 2016 – 2021; Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gingen an der Fils zum 01.01.2019; Eigenwasserbetrieb Wasserversorgung 2016 - 2020

Im Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 17.07.2023 fand die überörtliche Prüfung der Gemeinde Gingen an der Fils (Prüfungszeitraum 2016 bis 2021) und des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ (Prüfungszeitraum 2016 bis 2020) durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt. Ebenso erfolgte die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019. Inzwischen ist der Verwaltung der entsprechende Prüfungsbericht zugegangen.

Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeinde Gemeindeordnung BW (GemO) ist die Gemeinde Gingen an der Fils dazu verpflichtet, den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt der Prüfung zu unterrichten. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass dem Gemeinderat eine Kopie der Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der wesentlichen Prüfungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist jedem Gemeinderat auf Verlagen Einsicht in den gesamten Prüfungsbericht zu gewähren. Der Prüfungsbericht wird dem GR vollständig zur Verfügung gestellt. Aus Gründen des Datenschutzes sind personenbezogene Daten zu schwärzen (insbesondere die Namen der Prüfer).

Durch die Überlassung des gesamten Prüfberichts kommt die Gemeinde Gingen an der Fils der Verpflichtung zur Unterrichtung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse vollumfänglich nach.

GR Groeneveld wollte wissen, ob für die Gemeinde bei der nächsten Prüfung voraussichtlich wieder ähnliche Punkte kritisiert werden würden. Burger erinnerte, es handle sich teilweise um Verbesserungsvorschläge der GPA, welche rein beratend zur Verfügung stehe. Manche der Vorschläge seien in der Praxis nicht umsetzbar.

GR Engel interessierte sich dafür, wie lange eine mögliche Inventarerstellung dauern würde. Der Kämmerer führte aus, man habe bereits ein Inventar. Eine jährliche Inventur werde aber im klassischen Sinne nicht durchgeführt. Die Verwaltung mache es jetzt so, dass jeder Mitarbeitende für seinen Bereich eine Inventur macht. Burger wies darauf hin, dass die Gemeinde selbst festlegen könne, ab welchem Wertbetrag Gegenstände im Inventar aufgeführt werden. Für Gingen liege der Betrag bei 250 Euro.

Der Gemeinderat nahm von den wesentlichen Inhalten des Prüfungsberichts Kenntnis und bestätigt die rechtlich verpflichtende Unterrichtung nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO mit einstimmigem Beschluss.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertagesstätten

1) Gebührenanpassung

Die Spitzenverbände empfehlen für das Kitajahr 24/25 eine Erhöhung der Kitagebühren um 7,5% zum 1. September 2024. Entsprechend wurden die Gebühren kalkuliert. Die VÖ-Betreuung wurde bislang zusammengesetzt aus „Regelbetreuungsgebühr + 20€“ berechnet. Die „+20€“ wurden in den vergangenen Jahren nicht proportional zu den Gebührenerhöhungen angepasst. Daher war die VÖ-Gebühr im Vergleich zu den anderen Betreuungsformen unterdurchschnittlich angesetzt. Ab sofort soll die VÖ-Gebühr separat als eigenständige Summe ausgewiesen werden (ohne den Zusatz „+x€“). Gemäß den Empfehlungen der Spitzenverbände ist es angemessen, für die VÖ-Betreuung bis zu 25% mehr zu verlangen, als für die Regelbetreuung. Die Verwaltung schlägt vor, die VÖ-Gebühr zunächst auf 20% über der Regelbetreuungsgebühr festzulegen. Somit wird die VÖ-Gebühr im Jahr 24/25 um 13,45% erhöht. Der größere Schritt ist aus Sicht der Verwaltung nötig, um sich dem Kostendeckungsziel im Kitabereich von 20% durch Elternbeiträge anzunähern.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltungsgebühr zur Verbuchung des Mittagessens von 0,20€ auf 0,25€ anzupassen. Die Gebühr wurde seit dem Jahr 2018 nicht erhöht. Begründet ist die Anpassung neben der allgemeinen Steigerung der Personal- und Betriebskosten auch damit, dass seit der Eröffnung des Modulbaus eine weitere Kitagruppe von bis zu 25 Kindern am Mittagessen teilnimmt und somit mehr Buchungen anfallen.

Für die Zusatzbetreuungsangebote „Schulanfängerbetreuung“ und „Gutscheinheftle“ ist keine Kostenerhöhung vorgesehen.

Es ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

  

2) Die WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie teilte mit, dass zum 01.09.2024 eine Preiserhöhung von 3,90€ auf 4,30€ vorgesehen ist. Die Erhöhung wurde mit den steigenden Lohn- und Energiekosten sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln begründet.

 

3) Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen Die Satzung wurde an einigen Stellen geändert und ergänzt.

BM Hick teilte mit, bei der letzten Kalkulation sei deutlich geworden, dass Elternbeiträge aktuell nur rund 10% der Kosten der Kitas decken. Selbst nach den empfohlenen Erhöhungen komme man nicht an das Kostendeckungsziel heran.

GR Engel fand, Gingen hat ein breites Angebot in der Kinderbetreuung. Im Krippenbereich habe man aber eine Warteliste und aktuell nur eine Einrichtung, welche Krippenbetreuung anbietet. Er fragte nach Infos zur sanierungsbedürftigen Kita Sonnenschein und meinte es sei relevant zu wissen, ob die Betreuung weiterhin so angeboten werden kann oder ob womöglich absehbare Einschränkungen anstehen. Engel hätte vor Abstimmung der Gebührensätze gerne die aktuelle Bedarfsplanung vorliegen gehabt. Er bemängelte außerdem, dass er gerne das Empfehlungsschreiben der Spitzenverbände gesehen hätte. 

BM Hick versicherte, das Schreiben der Spitzenverbände reiche man dem Rat gerne nach. Der Bürgermeister bemerkte, man könnte durch Gemeinderatsbeschluss theoretisch die Gebühren auch höher ansetzen, als die Empfehlungen liegen. Das mache man aber nicht, um in angemessenen Schritten zu erhöhen. Die Bedarfsplanung sei noch in der Vorbereitung, so Hick. Auch das Thema Modernisierung Kita Sonnenschein werde derzeit bearbeitet. Bis Ende Mai reiche der Architekt die Unterlagen bei der Verwaltung ein. Dass kurzfristig und unvorhersehbar Betreuungsangebote nicht angeboten werden können, beispielsweise durch Fluktuation oder durch Schwangerschaften und daraus resultierende Beschäftigungsverbote, könne immer passieren.

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit den Kitaleitungen gesprochen hat, um Platzreserven gem. §1a KitaVO bedarfsorientiert zu nutzen. Hierbei gehe es um Überbelegungen der maximalen Gruppenstärke, um Kinder von der Warteliste in die Betreuung zu bekommen. Hick erinnerte, man könne nie mit Gewissheit sagen, wer zu- oder wegzieht – es bestünde eine hohe Dynamik. Beispielsweise sei zum Zeitpunkt der Klausurtagung des Gemeinderates im November 2023 die Warteliste der Krippe lang gewesen. Stand heute sei sie wieder ganz anders aufgebaut und es stünden weitaus weniger Kinder darauf. Diese Dynamik könne auch in der Bedarfsplanung nicht vorausgesagt werden. Daher sah der Bürgermeister keinen Grund, weshalb die Bedarfsplanung in unmittelbarer Verbindung zum Beschluss zu den Gebühren steht. Die Bedarfsplanung werde noch vor der Sommerpause vorgestellt.

GR Engel fragte, ob es nicht denkbar wäre, statt zum 1. September zum 1. Oktober zu erhöhen. „Oder muss man es über‘s Knie brechen?“ BM Hick wiederholte, die Bedarfsplanung stehe nicht in Verbindung mit der Gebührenerhöhung. Das Anpassen der Gebühren sei hinsichtlich der angestrebten anteiligen Kostendeckung sehr wichtig. Das sollte man nicht verzögern. Der Bürgermeister sagte, die Gemeinde müsse die Finanzierung der bestehenden Angebote sichern.

GR Deger stimmte zu, die Bedarfsplanung sei wichtig – allerdings habe sie mit den Gebühren nichts zu tun. Für ihn sei es seit Jahren klar: Dem Staat müsse die Bildung und Erziehung wichtig sein. Seiner Meinung nach müssen die Kommunen zusammenstehen und sich dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung finanziell nicht an ihnen und den Eltern hängen bleibt. „Im Länderfinanzausgleich zahlt man ein. Dafür zahlen Bundesländer im Norden und Osten keine Kitagebühren.“ Das könne nicht sein, so Deger. Eine gute Kinderbetreuung sei zudem die Basis dafür, dass es keinen Fachkräftemangel gibt. Er werde jedenfalls der Erhöhung der Gebühren nicht zustimmen. BM Hick dankte für den Beitrag und sagt, GR Degers Meinung sei bekannt. Mit dieser Einstellung lasse man aber die Kommune zunächst mit dem Problem alleine und gefährde die Finanzierung des Haushalts. Dieses Thema ändere man auf kommunaler Ebene nicht, daher müsse man die Möglichkeit der Einnahmen nutzen. Die Gemeinden würden die Thematik regelmäßig vortragen. Hinsichtlich des Länderfinanzausgleichs sei der Ansprechpartner der Bundestag.

GR Pozan stimmte GR Deger größtenteils zu. Er fragte, ob in den Planungen zum Haushalt der Gemeinde die voraussichtlichen Kostenerhöhungen der Kitagebühren des Folgejahres entsprechend berücksichtigt würden. Kämmerer Burger erklärte, man plane eine Erhöhung ein, auch wenn man nicht genau wisse, wie die Empfehlungen ausfallen würden. „Wenn man heute nicht beschließt, fehlt im Haushalt also etwas?“, hakte Pozan nach. BM Hick antwortete, „Ja, dann fehlen eingeplante Einnahmen.“

GR Pozan erkannte an, dass Personalkosten zwar steigen und die Betreuung durch Betriebskostensteigerung teurer wird. Er verwies aber darauf, dass die durchschnittlichen Tariferhöhungen bei um die 2% liegen. Wenn man hier jetzt um 7% erhöhe, entstehe eine größer werdende Lücke. Die Einkünfte der Familien würden viel weniger steigen, als die Gebühren erhöht werden. Kämmerer Burger hielt dagegen, dass die Ausgaben der Kommune prozentual ja sogar noch mehr ansteigen würden, als das.

BM Hick merkte an, auch „kostenfreie“ Kindergartenplätze werden mit Steuergeldern bezahlt. Das sei nur eine Frage der Verteilung. Die Finanzierung müsse jedenfalls gewährleistet sein. Dass das Thema emotional ist, sei bekannt – aber nicht neu.

GR Staffa stellte fest, der Zeitpunkt des Beschlusses kurz vor Wahl sei für die Räte natürlich schwierig. Es nütze aber nichts, hier gegenzustimmen. Man sei als Gemeinderat verpflichtet, auf die Finanzen der Gemeinde zu achten. Von einer Kostendeckung von 20% sei man weit entfernt – trotz regelmäßiger Erhöhungen. Aber man biete sehr viel an - und es würden auch schnell Forderungen gestellt. Staffa erinnerte sich, man habe die Gebührenerhöhung einmal ausgesetzt. Die übernächste Elterngeneration durfte deswegen dann einen vermehrfachten Aufschlag der Gebühren zahlen. Sobald Personal- und Energiekosten und Angebotsvielfalt nach oben gehen, solange sei die Gemeinde angehalten, die Gebühren anzupassen. „Und damit die Betreuung auch eine Wertigkeit erfährt.“, merkte Staffa an. „Die Leistung darf auch Geld kosten.“ Man baue nicht zum Spaß Kindergärten mit Kosten in Millionenhöhe. Die Gemeinde Gingen sei in der Vergangenheit flexibel gewesen, wenn eine Betreuungsleistung nicht angeboten werden konnte. Dann gab es auch Geld für die Eltern zurück, z.B. in Coronazeiten. Die Bedarfsplanung war aus Staffas Sicht für die Gebühren nicht relevant, wenngleich sehr wichtig und interessant.

GR Hofmann äußerte, er sehe schon die Situation der Betroffenen. Allerdings würden Gebühren in allen Lebenslagen erhöht. Daher werde man angesichts des Haushalts nicht an der Maßnahme vorbeikommen.

BM Hick betonte, was GR Staffa kurz zuvor ausgeführt hat: „Man hat nur eine Gebührengerechtigkeit für die Elternschaft, wenn man regelmäßig in kleineren Schritten erhöht.“

GR Groeneveld fand, man müsse sich klar sein, dass Themen häufig an die kleinste Ebene – die Kommune - weitergegeben werden. Die Personalkosten seien sehr hoch. Zudem schreibe die Politik vor, welches Betreuungsangebot man bieten müsse. Daher kämen die Kosten. Um eine Gebührenerhöhung komme man nicht drum herum, meinte Groeneveld.

GRin Soukup stimmte ihrem Vorredner zu. Gingen habe sehr gute Kindergärten und das sei auch sehr wichtig. Da wolle man keine Rückschritte machen. Sie fragte wie es für Familien sei, die sich die Betreuung nicht leisten könnten. Es sei ihrer Ansicht nach wichtig, dass auch diese Kinder in die Betreuung kommen dürfen. Ordnungsamtsleiterin Schmolz erläuterte, einige Familien könnten über das Jugendamt finanzielle Unterstützung in Form der Jugendhilfe erhalten. Diese Hilfe sei den Familien in der Regel bekannt und erfahrungsgemäß würde das von den Familien mit Bedarf auch genutzt.

GR Engel wunderte sich über manche Wortbeiträge anderer Ratsmitglieder. Die Gingener Liste habe beantragt, dass man einmal mit dem Gremium in die Kita Sonnenschein geht, um sich dort wegen der voraussichtlichen Sanierung ein Bild zu machen. Das sei bisher noch nicht gemacht worden. Er verstehe nicht, dass man das nicht in die Diskussion um die Gebührenerhöhung einfließen lasse. „Wieso braucht man die Bedarfsplanung auf einmal nicht mehr?“, wollte er wissen. Er gebe seine Zustimmung zur Erhöhung und wisse, dass die Gemeinde das Geld brauche. Aber ihm sei wichtig, dass die Bedarfsplanung vorgelegt wird. Engel stellte den Antrag, über die Gebührenerhöhung erst in der Sitzung am 23.07.2024 zu beraten und auch zu beschließen.

GR Staffa meinte, das habe damit gar nichts zu tun. „Das ist Wahlkampf.“, bewertete er die Aussagen GR Engels. Alle nötigen Infos würden vorliegen. Der Beschluss könne gefasst werden.

BM Hick bekräftigte erneut, die Bedarfsplanung habe mit der Gebührenerhöhung nichts zu tun. Man habe die beiden Themen in den vergangenen Jahren in einen TOP zusammengefasst, da sie thematisch verwandt sind. Sie hingen aber nicht voneinander ab. Der Bürgermeister ärgerte sich, dass vorgebracht wurde, dass der Termin in der Kita Sonnenschein noch nicht stattgefunden habe. Der Termin finde dann statt, wenn es sinnvoll ist und wenn die nötigen Infos für das Gremium entsprechend aufbereitet seien.  Der Gemeinderat werde bei allem, wie üblich, ausführlich beteiligt. Das Thema brauche aber noch Zeit. Die Verwaltung wolle mit den Zeitbudgets der Mitarbeiter und der Mitglieder des Gemeinderates vernünftig umgehen.

GR Hofmann stellte die Verständnisfrage, ob die zur Debatte stehende Gebührenerhöhung die im vergangenen Jahr zurückliegend entstandenen Mehrkosten auffangen solle - und nicht die Kosten ab September 2024. „Genau. Es geht darum, die Lücken abzufedern, welche die bekannten Personal- und Sachkostensteigerungen geschaffen haben.“, bestätigte BM Hick. Man reagiere damit auf die erfolgten Tariferhöhungen etc.

GR Steck sagte, Gebührenerhöhungen sind ein unangenehmes Thema. Er blickte auf 17 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat zurück und erinnerte sich: „Damals gab es keine Krippenbetreuung.“ Das Feld der Kinderbetreuung sei in den vergangenen Jahren explodiert. Steck befürwortete und fand es wichtig, dass wirtschaftlich schwächeren Familien z.B. durch Jugendhilfezuschüsse auf jeden Fall eine Kinderbetreuung ermöglicht wird. Aber für die besserverdienenden Familien, für die dürfe die Betreuung auch etwas kosten. Zu GR Engels Anfrage kommentierte Steck: „Was passiert, wenn man die Kita Sonnenschein besichtigt und es kommt dann raus, die Sanierung kostet 2 Mio. Euro? Werden die Gebühren dann noch höher?“

Nach einer längeren Diskussion zog GR Engel seinen Antrag auf Vertagung des Beschlusses zurück.

Bei elf Fürstimmen und zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat folgende Punkte beschlossen:

1) Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gingen/ Fils werden entsprechend den Vorschlägen erhöht.

2) Die Kostensteigerung durch den Lieferanten WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie wird zur Kenntnis genommen.

3) Die Änderungen an der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen werden wie vorgestellt beschlossen.

Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Das Feuerwehrwesen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich, sofern nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen ein Kostenersatz verlangt werden muss. Wird eine Kostenersatzpflicht festgestellt, ist die Erhebung der Kosten in § 34 Feuerwehrgesetz geregelt.

Die Berechnung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr ist gemäß § 34 Abs. 4 ff Feuerwehrgesetz in einer Satzung zu regeln. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Gingen an der Fils wurde im Jahr 2017 neu gefasst, darin wurden erstmals die Stundensätze für ehren amtlich tätige Einsatzkräfte gemäß § 34 Abs. 5 FwG kalkuliert. Nun erfolgt eine Neukalkulation der Personalkosten.

Neben den Personalkosten sind auch die Fahrzeugkosten Bestandteil der Kostenersatz Satzung. Die Fahrzeugsätze für alle normierten Fahrzeuge sind per Landesverordnung festgelegt. Diese Stundensätze werden vom Innenministerium regelmäßig angepasst und wurden zum 11.03.2024 zuletzt geändert.

Durch den Umstieg der Gemeinde Gingen an der Fils zum 01.01.2023 auf § 2b UstG ist im Satzungsentwurf ein Hinweis auf die Erhebung von Umsatzsteuer bei privatrechtlichen Entgelten ergänzt.

BM Hick gab bekannt, die Gingener Liste habe einen Antrag gestellt, man solle sich mit den Kostensätzen der Feuerwehrkameraden auseinandersetzen (derzeit 12 Euro). Kämmerer Burger meinte, über den Antrag könne heute nicht entschieden werden, da es sich bei dem Tagesordnungspunkt um ein ganz anderes Thema handle. Die Verwaltung werde das Thema für eine der nächsten Sitzungen vorbereiten.

GR Staffa kommentierte, die Sätze dürften nach drei Jahren „gerne moderat erhöht werden“. Er empfinde das als eine gute Wertschätzung und als angemessen. Von den Einsatzkräften werde sehr gute Arbeit und ein hoher Einsatz – auch nachts – geleistet.

Der Kalkulation der Kostenersätze für die Feuerwehr-Einsatzkräfte vom 25.04.2024 gemäß Anlage 1, mit einer Erhöhung der Personalkosten je Einsatzstunde um 1,34 €, wurde einstimmig zugestimmt. Der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gingen an der Fils (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS), samt Änderung des dazugehörigen Kostenverzeichnisses, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt

Ernennung ehrenamtlicher Gutachter

- Vorschlag der Mitglieder der Gemeinde

GR Steck erklärte sich für befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz.

Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Geislingen ist der Rechtsnachfolger des bisherigen Gutachterausschusses der Gemeinde Gingen an der Fils. Am 01.07.2020 nahm das Gremium seine Arbeit auf. Das Gesamtgremium besteht aus 56 Gutachtern, die Gemeinde Gingen an der Fils entsendet 2 Gutachter. Die Anzahl der Gutachter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Am 30.06.2024 endet die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Gutachter.

Nach Rücksprache der Geschäftsstelle Gutachterausschuss mit Herrn Ludwig Mayer und Herrn André Steck, würden sich beide bisherige Gutachter für eine erneute Amtszeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 aufstellen lassen. Dies entspricht auch dem Vorschlag und Wunsch der Gemeindeverwaltung.

Herr Ludwig Mayer und Herr André Steck wurden für eine erneute Amtszeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 mit einstimmigem Beschluss für den gemeinsamen Gutachterausschuss als Mitglieder ernannt.

Bekanntgaben und Anfragen

Anschlussunterbringung Geflüchteter

BM Hick informierte, man habe derzeit ein Defizit von 31 Personen, die im Rahmen der Anschlussunterbringung von Geflüchteten untergebracht werden müssten. Die Gemeinde stehe derzeit in Kontakt mit Privatpersonen, um Mietverträge für Wohnflächen zu schließen.

Glasfaserausbau

Die Gemeinde hatte einen Onlinetermin mit dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen und der Gigabit Region Stuttgart sowie der Deutschen Glasfaser. Man wollte wissen, wann in der Region konkret ausgebaut werde. In drei Kommunen werde bereits ausgebaut. Alle anderen Städte und Gemeinden seien für die Jahre 2025, 2026 und folgende Jahre vorgesehen. Es werde noch mitgeteilt, welche Kommune in welchem Jahr ausgebaut werden.

Haushaltsplan 2024

Die Verwaltung informiert, dass am 11.04 die Genehmigung für den Haushalt 2024 eingegangen sei. Der Plan sei komplett genehmigt worden. Der Haushaltserlass werde im Sitzungsdienst eingestellt. Am Plan bemängelt worden sei, dass das negative Ergebnis nur durch Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden konnte; außerdem, dass nur aufgrund der Prognose großer voraussichtlicher Grundstücksverkäufe Einnahmen eingeplant seien. Man habe aber Stand heute schon viele dieser Verträge geschlossen, zu denen entsprechend auch sicher Beträge eingehen würden, so Kämmerer Burger. Hauptsächlich sei der Ergebnishaushalt kritisiert worden. „Gingen hat kein Liquiditätsproblem, sondern ein Ergebnisproblem.“, sagte er.  Es sei angemerkt worden, man solle prüfen, welche Freiwilligkeitsleistungen man ggf. streichen könne. Positiv wurde bemerkt, dass man die Hebesätze schon angehoben habe.

Redaktionsstatut Gemeinde

Man hatte den Fraktionen in Vorbereitung zur Wahl das Redaktionsstatut mitgegeben. Dort ist aus Sicht der Verwaltung eine Unschärfe enthalten: Die Gemeinde hat ein grundsätzliches Neutralitätsgebot. Bestimmte Artikel oder Äußerungen veröffentlicht die Gemeinde deswegen nicht. Aber man wolle Demokratieförderung betreiben. Die Listen könnten „Hinweise neutraler Art“, z.B. zu Veranstaltungen, geben. Die Gemeinde mache nur Veranstaltungshinweise (Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Veranstaltung). Es würden hingegen keine Aufrufe an die Bürgerschaft gemacht, bestimmte Veranstaltungen zu besuchen. Die Veranstaltungshinweise sollen auf der Homepage eingestellt werden. Das Gremium konnte mit dieser Vorgehensweise einstimmig mitgehen.

Online-Anmeldeformular Kitas NH-Kita

Die Verwaltung informierte, dass ab sofort das digitale Anmeldeverfahren für Kita- und Krippenplätze online und nutzbar ist. Bis Ende August gebe es in einer Übergangszeit noch Papieranmeldungen. Ab September 2024 wolle man vollständig auf die digitale Organisation umsteigen.

Beschädigungen am Steg beim Vis-a-Vis

Im Drahtnetz des Geländers am Steg beim Vis-a-Vis wurden zwei Löcher entdeckt. Es wurde darum gebeten, das zu überprüfen. Außerdem seien wohl zwei Schrauben locker, die angezogen werden müssen.

Beschilderung Obstlehrpfad gestohlen

Am Sonntag wurde festgestellt, dass acht Info-Schilder des Obstlehrpfades abgeschraubt und geklaut worden sind. Diese waren gerade erst montiert worden.

 

Gemeinderatsitzung vom 23.04.2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

 

Information zu laufenden Bauvorhaben

- Neubaugebiet Gewerbe Untere Schorteile V

- Kanalsanierung

- Rathausparkplatz

- Lärmschutz Kita Hohenstein

- Schadensfall BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Neubaugebiet Gewerbe Unter Schorteile V

Kämmereileiter Burger berichtete, man sei schon weit fortgeschritten, der Tiefbau sei fertig. Aktuell werde der Straßenbau gemacht. Die Randsteine seien gesetzt, das Pflaster folge. Auch die Straßenlaternen seien teilweise schon installiert. Am 20. Mai soll der Asphalt kommen. Man sei voraussichtlich Ende Juni fertig – womöglich sogar früher.

Kanalsanierung

Die Firma Rosaro war bereits im Frühjahr 2023 beauftragt worden, partielle Reparaturen im Kanalnetz durchzuführen. Die Arbeiten würden aktuell durchgeführt.

Rathausparkplatz

BM Hick gab bekannt, dass in den vergangenen Tagen drei zusätzliche Parkflächen am Rathausparkplatz gepflastert worden seien. Die umliegende Grünfläche sei wieder bepflanzt worden. Alle Arbeiten habe der Bauhof durchgeführt.

Akustiklösung Kita Hohenstein

Die Kita Hohenstein ist jetzt in beiden Gruppenräumen mit Nebenraum und dem Sanitärbereich mit einer Akustiklösung ausgestattet. Aufgrund der hohen Räumlichkeiten war es während der Betreuung bei der großen Anzahl an Kindern teilweise sehr laut geworden. Um für die Kinder und das Personal eine angenehmere Umgebung zu schaffen, hatte man sich für die Akustiklösung entschieden. Es wurden so genannte Absorber-Kreise an den Decken und Wänden montiert.

Schadensfall BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Bezüglich des Wasserschadens in der Bosig-Hohensteinhalle sei die Schadensursache zwischenzeitlich bekannt, berichtete der Bürgermeister. Es handle sich um einen handwerklichen Fehler, welcher vom Gewerk Trockenbau verursacht worden sei. An zwei Stellen seien Unterbauspülkästen von Toiletten durch die Handwerker versehentlich angeschraubt worden. Dadurch wurde der Kasten undicht und es konnte zu dem Wasserschaden kommen. Vom Schaden betroffen seien der Sportler- und Umkleidebereich, die Toiletten sowie Teile des Foyers. Der Wasserschaden habe bereits zur Eröffnungsfeier bestanden. Man habe da nur noch von nichts gewusst.

BM Hick betonte, der Bauunternehmer I+R betreue die Gemeinde professionell in Bezug auf den Schadensfall. Es sei sofort reagiert worden. Der Gemeindeverwaltung sei wichtig, dass nun Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe. Der Geschäftsführer von I + R teile diese Sicht. Der Rückbau der betroffenen Bereiche habe begonnen. Da die Schadensursache behoben sei, komme nun kein Wasser mehr dazu. Es müsse nun erst einmal eine ordentliche Trocknung erfolgen - dann komme die Sanierung. Der Sport- und Schulbetrieb könne nach einstimmiger Einschätzung der Gutachter ungehindert weitergehen, verkündete BM Hick.

Um die Sanierungsmaßnahmen ordentlich umsetzen zu können und den Hallenbetrieb dennoch weiterlaufen zu lassen, wurde ein Toilettenwagen beschafft. Dieser steht auf dem Parkplatz vor der Halle und kann von allen Personen, welche die Halle nutzen, genutzt werden. BM Hick bemerkte, der Feldweg, der an der Halle vorbei in Richtung Kuchen führt, sei wieder befahrbar.

GR Groeneveld interessierte, bis wann die Räumlichkeiten wieder funktionsfähig wären, sofern alles optimal laufe. BM Hick zeigte sich zuversichtlich, dass zu Beginn des neuen Schuljahres im September 2024 alles fertig ist. Man könne es im Vorhinein aber nicht mit Sicherheit sagen.

GR Steck hakte nach, wer der neutrale Gutachter der Gemeinde sei, welche Haftpflichtversicherung der Verursacher habe und wer die Firma sei, welche den Schaden beseitigt. Kämmerer Burger antwortete, beim Gutachter handle es sich um das Ingenieurbüro Haide aus Langenau. Dieses sei der Gemeinde vom Planungsbüro Kubus360 empfohlen worden. Die Versicherung des Verursachers kenne die Verwaltung noch nicht. Und zur Schadensbeseitigung sei die Firma Bautrocknung Matter aus Leinfelden-Echterdingen von I+R beauftragt worden.

Erschließung Uhlandstraße, Goethestraße, Lessingstraße und Jahnstraße

- Vorstellung Gutachten GPA/ BaWü

- Weiteres Vorgehen

BM Hick stellte den Sachverhalt vor. Er erklärte, die Verwaltung habe die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beteiligt, um deren Einschätzung einzuholen. Kämmereileiter Burger präsentierte die Stellungnahme der GPA. Es sei für jede Straße geprüft worden, ob sie nach rechtlicher Definition als Aliud oder eine historische Straße zählt. Außerdem wurde geprüft, ob es sich um eine vorhandene Straße gem. §49 Abs. 6 KAG handelt (= vor dem 29.06.1962 vorhanden).

Die Uhlandstraße wurde als vorhandene Straße gem. §49 Abs. 6 KAG eingestuft. Dementsprechend gilt sie als bereits erstmalig erschlossen. Hinsichtlich der anstehenden Erschließung müssen die Anwohner der Uhlandstraße keine Erschließungsbeiträge mehr leisten.

Die Goethestraße wurde in zwei Abschnitte, die „Obere Goethestraße“ und die „Untere Goethestraße“ aufgeteilt. Der obere Teil der Goethestraße wurde von der GPA als „vorhandene Straße“ eingestuft - somit ist sie, wie die Uhlandstraße, beitragsfrei. Für die Untere Goethestraße liegt laut der GPA die Beweislast bei der Gemeinde zu zeigen, dass es sich nicht um eine „vorhandene Straße“ handle. Die Verwaltung geht bezüglich der unteren Goethestraße davon aus, dass die Teilflächen nach Süden nie als ausgebaute Straßenfläche an die Anlieger verkauft wurden. Man habe hier Luftbilder gefunden und es seien viele alte Protokolle gesichtet worden. Die Verwaltung war der Auffassung, dass durch den Verkauf des Geländestreifens an die Anlieger habe man in der Vergangenheit, ohne einen expliziten Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Straßenausbaus, die Baulinie bzw. die Breite der Straße quasi neu definiert.-Durch den Verkauf des Geländestreifens hat die Gemeinde eigentlich auch auf den ursprünglich geplanten Straßenausbau verzichtet.

In der Lessingstraße fehlen sowohl eine ordentliche Entwässerung, als auch die Randsteineinfassungen. Die Straßenbeleuchtung wurde zum größten Teil erst nach 1961 hergestellt. Gemäß des Baulinienplanes hat zwischen Lindenstraße und Jahnstraße kein planmäßiger Ausbau stattgefunden. Eine erstmals endgültige Herstellung der Lessingstraße ist somit nicht vorhanden. Die GPA kam zur Bewertung, dass nach erstmals endgültiger Herstellung und dem Vorliegen der sonstigen anlagenbezogenen Voraussetzungen für das Entstehen der Erschließungsbeitragspflichten die Erschließungsbeiträge festzusetzten sind.

In der Jahnstraße fehlt eine Straßenentwässerung. Die Straßenbeleuchtung wurde zum größten Teil erst nach 1961 hergestellt. Auch die Jahnstraße ist nach der Einschätzung der GPA beitragspflichtig.

Die Stellungnahme der GPA decke sich mit der des Rechtsanwalts der Gemeinde Gingen, Herrn Rauscher. Dieser war in der Sitzung anwesend und untermauerte die vorgestellten Argumente zusätzlich mit seiner Einschätzung.

BM Hick war dem Gemeinderat dankbar, dass man in diesem Thema eine vollständige Prüfung durchgeführt und eine zweite Meinung eingeholt habe. Man könne nun sagen, dass man alle Unterlagen gesichtet und rechtlich geprüft hat. Der Bürgermeister betonte, dass die Verwaltung bezüglich der Erschließung keine Kosten auf Betroffene „abwälzen“ möchte, sondern nach den rechtlichen Vorgaben handeln müsse. Er bemerkte, im Jahr 2014 habe es noch eine andere Rechtslage gegeben, nach welcher alle Straßenzüge zur Zahlung der Beiträge herangezogen worden wären. Nun bestehe jedenfalls eine neue Rechtslage und dieser entsprechend müssten die Uhland- und Goethestraße nicht für die anstehende Erschließung zahlen.

GR Pozan bemerkte, die Situation stelle sich komplex dar. Er erinnerte an die Baulinienpläne, von denen die Verwaltung gesprochen hatte. Diese seien teils sehr alt gewesen, aus den 1930er Jahren. GR Pozan fragte, ob es eine Frist gegeben habe, die betroffenen Straßen innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen. BM Hick antwortet, eine Gemeinde habe immer die Absicht, eine Straße schnellstmöglich endgültig fertigzustellen. In manchen Fällen werde das durch äußere Faktoren verzögert – wie z.B. im Marrbacher Öschle. Man müsse die Maßnahmen auch im Licht der Zeit betrachten, zu welcher sie stattgefunden hätten. Früher habe man Straßen anders ausgebaut als heute. Es könne schon sein, dass ein Ausbau einmal auf Eis gelegt worden sei. Für seine Vorgänger im Bürgermeisteramt könne BM Hick nicht sprechen. Er bekräftigte aber, dass die Gemeinde immer selbst entscheide, welche Straßen in welchen Teilflächen sie in welchem Umfang und in welcher Art und Weise ausbaue. Rechtlich sei dazu nichts vorgeschrieben. Der Gesetzgeber habe jetzt für die Bürger einen klaren Rechtsrahmen geschaffen, was die Beitragspflicht angehe. Das erlöse aber natürlich nicht alle von der Zahlungspflicht. Um konkret auf GR Pozans Frage einzugehen, meinte BM Hick, der Gesetzgeber habe keine Frist vorgegeben. Unklar sei zudem, wie lange die Rechtsstreitigkeiten in diesem Fall noch dauerten. Kommunalpolitisch könne ein Gremium immer auch eine andere Entscheidung treffen.

Rechtsanwalt Rauscher sagte, es gebe keine Rechtspflicht der Kommune, eine Straße einem Bebauungsplan entsprechend auszubauen. Das gebe es nur dann, wenn man mit einem Erschließungsträger einen Vertrag zum Ausbau habe – und so einen Vertrag gebe es in diesem Fall nicht.

GR Gunzenhauser fasste zusammen, das neue Gesetz solle ja verhindern, dass eine Gemeinde bezüglich „eines letzten nicht ausgebauten Meters Straße“, also eines Teilabschnitts, die gesamte Anwohnerschaft des Straßenzugs in eine Zahlungspflicht nehme. Gunzenhauser meinte, die Kommune sei viele Jahre lang bezüglich einer Erschließung in diesem Bereich nicht tätig geworden, darum sei doch ersichtlich, dass man die Straße für ausgebaut erachtet hatte. Für die Anwohner der Goethestraße und Uhlandstraße sei es heute eine erfreuliche Nachricht. Bezüglich der Lessingstraße verstehe er nicht, weshalb diese vollständig beitragspflichtig ist, da nur ein Teil nicht ordentlich ausgebaut ist. Er fragte ob dort keine Unterteilung in obere und untere Lessingstraße erfolgen könne. BM Hick stellte fest, man brauche klare Regelungen – also Baulinienpläne oder Bauprogramme. Die Gemeinde habe zwar in der Vergangenheit noch nicht die Initiative ergriffen, man habe aber auch nie einen Beschluss gefasst, dass man die Straßen explizit nicht ausbaut. Und selbst wenn, könne das durch einen erneuten Beschluss wieder ausgehebelt werden. Der Bürgermeister erklärte, in der Goethestraße sei es anhand der historischen Unterlagen eindeutig gewesen, dass zuerst der obere Straßenzug entstanden ist. Der untere Straßenzug sei später, leicht versetzt, hinzugekommen. Diese zweite Bauetappe habe die Gemeinde damals auch später erst geplant. Daher könne man die Goethestraße in die zwei Abschnitte unterteilen. Die Lessingstraße sei hingegen von vorne herein als eine gesamte Einheit geplant und auch so hergestellt worden. Deswegen könne man diese auch rechtlich nicht in zwei Teile gliedern.

Kämmerer Burger wies darauf hin, dass man anhand der fehlenden Randeinfassungen und Straßenbeleuchtungen sowie der in den vorhandenen Baulinienplänen festgelegten Breite, welche Stand heute noch nicht erfüllt ist, dass die Straßen nicht endgültig ausgebaut worden sind und dies noch als Option offenstand. Rechtsanwalt Rauscher ergänzte, es sei rechtlich vom Gesetzgeber klar definiert, was vorliegen muss, damit der Ausbau einer Straße anerkannt wird. Diese Voraussetzungen seien in der Lessing- und Jahnstraße deutlich nicht gegeben.

GR Groeneveld fragte, was es bedeute, dass für die untere Goethestraße die Beweispflicht noch bei der Gemeinde liege. Er erkundigte sich, ob damit gemeint ist, die Gemeinde könne noch beweisen, dass doch eine Beitragspflicht vorliegt und das dazu führt, dass die Anwohner der Goethestraße in Teilen oder gar komplett doch zur Zahlung herangezogen werden. Laut BM Hick komme die Verwaltung selbst zu dem Schluss, dass die gesamte Goethestraße nicht beitragspflichtig ist.

GRin Soukup fragte, ob die Stellungnahmen der GPA und des Anwalts Rauscher dem Gemeinderat und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden würden. BM Hick bejahte dies. Man müsse aber noch Geduld haben, bis die Stellungnahme endgültig fertig sei.

GR Mann erkundigte sich, ob es eine Untersuchung oder eine Aussage dazu gegeben habe, ob es in der Jahnstraße Teilbereiche gibt. BM Hick erinnerte, der Gemeinderat entscheide, in welchem Umfang und in welcher Qualität man Straßen letztlich ausbaut. Die Verwaltung sei aber für die Jahnstraße der Ansicht, dass die Straße mit der Bebauung endet. Der Rest sei ein Fußweg an der Fils entlang, welcher häufig von Radfahrern, Fußgängern mit Hund etc. genutzt werde.

GR Pozan dachte an die Eckgrundstücke der Lessingstraße und Uhlandstraße und fragte, wie diese zugeordnet werden. Kämmerer Burger gab Auskunft, hinsichtlich des Erschließungsbeitrags sei das geregelt. Wenn die beitragspflichtige Fläche an ein Grundstück angrenze, seien die Eigentümer dieser auch beitragspflichtig. Die Eckgrundstücke würden zu je 50% zu den anliegenden Straßen zugeordnet. Wo dabei die Zufahrt oder der Grundstückszugang sei, ist unerheblich.

GR Keller erfragte hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit für Lessing- und Jahnstraße, ob es sich um eine Präjudiz handle. BM Hick machte deutlich, die Gesetzlage sei bindend. Rechtsanwalt Rauscher führte aus, rechtsbindend seien Erschließungssatzung und das Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Stellungnahme sei Beiwerk. Man müsse sehen, dass jeder Anwohner rechtlich grundlegend einen Beitrag zur Erschließung zu zahlen habe. Das sei eine Frage der Gleichbehandlung. BM Hick verwies in diesem Bezug darauf, dass beispielsweise die Anwohner der Donzdorfer Straße oder der Brunnenstraße (Gewerbegebiet) in derselben Situation seien. Auch hier gebe es keine Randeinfassung und Entwässerung.

GR Staffa bemerkte, das Gremium habe die Stellungnahme der GPA jetzt zum ersten Mal gehört, daher kämen viele Rückfragen. Er erkundigte sich, wie macht nun weitermache, also welchen zeitlichen Rahmen man habe. Staffa erinnerte daran, dass in ein paar Wochen Kommunalwahlen stattfinden und danach vermutlich teilweise andere Räte im Gremium sitzen werden. Diese müssten sich in das Thema einarbeiten und hätten womöglich wieder einen anderen Blick darauf, was dazu führen könnte, dass man eine Verzögerung im Projekt habe. BM Hick meinte dazu, der Zielkorridor sei 2025. Derzeit werde aufgrund kaputter Kanäle Fäkalwasser in den Untergrund abgeführt. In Verantwortung eines sauberen Grundwassers müsse man daher schnell tätig werden. Der Gemeinderat nehme heute alles nur zur Kenntnis. Die Gemeinde werde sich mit dem Landratsamt zu den Abrechnungsbescheiden an die Anwohner noch abstimmen. Es sei beabsichtigt, schnell Termine zu vereinbaren und noch vor der Sommerpause solle dem Gremium mitgeteilt werden, wie es um die Bereitschaft der Anlieger bestellt sei, den Ausbau der Straße entsprechend mitzutragen. Der Bürgermeister konnte kein Versprechen abgeben, dass es gelingt, aber man versuche es.

Auftragsvergabe Parkierungskonzept Lindenstraße

In der Lindenstraße herrscht ein hoher Parkdruck. Seit die Reihenhäuser gegenüber der Firma Buchteiner entstanden sind, wird noch mehr der öffentlichen Straßenfläche zum Parken genutzt. Es ist merklich, dass au f der gesamten Länge der Straße häufig fast durchgehend geparkt wird. Bei Gegenverkehr kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da es keine „Ausweichlücken“ gibt. Unter anderem als Verbindungsstraße zur Schule ist die Lindenstraße vergleichsweise stark befahren. Durch die Firma Buchsteiner als Anlieger gibt es regelmäßige LKW-Frequenz. Neben Kfz und Fahrrädern nutzen auch viele Kinder als Fußgänger die Lindenstraße als Schulweg. Nach der Eröffnung der BOSIG-HOHENSTEINHALLE ist es möglich, dass die allgemeine Frequentierung der Straße weiter steigt.

Die Verkehrssituation in der Lindenstraße soll zukünftig so geregelt werden, dass so viele Parkflächen wie möglich verfügbar sind und der fließende Verkehr gleichzeitig Möglichkeiten zum Ausweichen bei Gegenverkehr hat. Die Strecke soll strukturierter gestaltet werden und durch eine gesteigerte Übersichtlichkeit und Entzerrung für die Verkehrsteilnehmer sicherer sein.

Für diesen Zweck soll eine Konzeption zur Markierung von Parkflächen erstellt werden. Dabei müssen sämtliche Kreuzungen und private Grundstückszufahrten berücksichtigt werden. Aufgrund der Komplexität und der Relevanz des Vorhabens schlägt die Verwaltung vor, das Ingenieurbüro VGT Straub zu beauftragen. Für Bestandsaufnahme (4.963,01€ brutto) und Konzeptentwicklung (5.772,69€ brutto) wurde vom Ingenieurbüro je ein Angebot abgegeben. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 10.735.70€ (brutto).

GR Preßmar fragte in welchem Detail die Bestandsaufnahme erfolgt und ob auch Potentialflächen zum Parken auf Privatgrund vom Büro dokumentiert würden. BM Hick meinte, man könne das dem Büro in Auftrag geben. Erfahrungsgemäß parken viele Anwohner bequemer auf der Straße, als auf dem eigenen Grundstück. Das Büro werde auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass mit dem Konzept ausreichende Breite vorhanden sein muss, damit LKW, Zulieferverkehr zu Halle oder Schule oder auch landwirtschaftliche Fahrzeuge zukünftig in der Lindenstraße gut durchkommen.

GRin Soukup interessierte, ob mehr Anlieger oder Auswärtige dort parken. Sie vermutete, wenn Parkfläche wegfällt, werden die Leute auf die Nebenstraßen ausweichen. BM Hick stimmte dem zu. Dass sich Parkdruck verlagere, sei klar. Das sei immer so. Man regle aber die wichtige Zubringerstraße. Die Verwaltung vermute, es handle sich bei den Parkern hauptsächlich um Anlieger. Das könne man aber nicht mit Gewissheit sagen.

GR Hofmann stellte in den Raum ob es nicht sinnig wäre, mit dem Parkkonzept noch abzuwarten. Er plädierte dafür, dass man zuerst einmal mit einer Verkehrsschau die Lindenstraße anschaut. Das wäre deutlich günstiger. Der Bürgermeister erläuterte, mit einer Verkehrsschau erhalte man vom Straßenverkehrsamt kein ausgearbeitetes Parkkonzept. Man könne sich mit vorhandenen Konzepten an das Amt wenden. Die Kollegen würden dann im Rahmen einer Verkehrsschau die Umsetzbarkeit des Konzeptes bewerten und gegebenenfalls noch Anregungen geben. Abzuwarten konnte BM Hick nicht empfehlen. Es gehe sonst zu viel Zeit ins Land. Einen ersten Versuch mit einer Markierung habe die Gemeinde in der Lindenstraße bereits gemacht. Damit sollte die Rangierbreite für LKW zum Buchsteiner-Areal freigehalten werden. Das habe ganz gut funktioniert. Allerdings sei die Gemeindeverwaltung kein Verkehrsexperte, betonte der Bürgermeister. Das Fachbüro könne den Status Quo ganz anders auffassen und mit seinem Know-How die Kommune professionell beraten.

GR Staffa stellte fest, die Lindenstraße sei nicht die einzige Straße mit Parkdruck, aber er erkenne an, dass sie Schulzubringer sei und die Busroute hier verlaufe. Darum lege man ein besonderes Augenmerk darauf. Auch mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr müsse ordentlich durch Gingen gefahren werden können. Dazu brauche man ausreichend große Ausweichlücken. Man komme auf dieser Strecke zur Schule und zur Halle. Wenn dort ein Feuerwehreinsatz nötig wäre, hätte man in der aktuellen Situation ein Problem mit dem Durchkommen. Staffa verwies darauf, dass man jährlich am 1. Mai sehe, wie viele Fahrzeuge tatsächlich auf den Privatgrundstücken geparkt werden können. An diesem Tag könne man selbst in Straßen wie der Grabenstraße sehr gut durchfahren. Er appellierte, die Anwohner von Seiten der Gemeinde noch einmal aufzufordern, wann immer möglich auf ihrem Privatgrund zu parken. Es funktioniere nicht, dass jeder sein Auto auf öffentlicher Fläche abstellt. BM Hick meinte, er habe nichts dagegen, wenn auf öffentlicher Straße geparkt wird. Das trage in gewissem Maß zur Verkehrsberuhigung bei. Es gehe aber um ein geordnetes Parken. Der Bürgermeister erhoffte sich, aus den Planungen des Ingenieurbüros womöglich eine „Blaupause“ für andere Straßen mit ähnlichem Parkdruck zu erhalten.

GR Staffa fragte, ob auch der Beschilderungsplan vom Büro gemacht werde. Das sei der Fall, so BM Hick. 

GR Gunzenhauser fand die Betrachtungsweise der Verkehrssituation irritierend. Man wolle immer Verkehrshindernisse schaffen, damit der Verkehr beruhigt werde. Man habe für manche Straßen in Gingen teils über Poller etc. diskutiert. Mit einem solchen Konzept werde man weniger Autos in der Lindenstraße abstellen können, was Gunzenhausers Ansicht nach in einer höheren Geschwindigkeit resultieren wird. Das, was man die vorherigen Jahre versucht habe zu erarbeiten, werde dann jetzt wieder ausgehebelt. GR Gunzenhauser empfand den Betrag des Angebotes zu hoch. Er habe kein Verständnis dafür, weshalb das an der Stelle gebraucht wird, sofern keine elementaren Behinderungen durch die Situation entstünden. Die Lindenstraße sei aus seiner Sicht breit genug, dass das nicht der Fall sei. BM Hick erinnerte, man habe es mit einer sehr langen, geraden Straße zu tun. Bezogen auf die Grabenstraße wurde gesagt, muss man sich „durchschlängeln“. In der Lindenstraße gehe das nicht. Diejenigen Fahrzeuge, welche aus Richtung Schule kommen, würden schnell fahren, weil es auf dieser Seite keine Hindernisse gebe. Es sei keine Lösung, das Parken nur einseitig zuzulassen. Man brauche eine ausgewogene Lösung, so der Bürgermeister.

Beispielhaft schilderte Kämmerer Burger, er sei am Vortag in der Lindenstraße gefahren, als ein 7,5-Tonner entgegengekommen sei - mit weiteren 3 PKW hinter sich. Burger habe rückwärtsfahren müssen, damit der Verkehr weiter fließen konnte.

GR Preßmar sah ein, dass man in der Lindenstraße etwas machen müsse. Der Preis des Angebotes komme ihm dennoch hoch vor. Er erkundigte sich, ob man eine Einbahnstraße vorsehen könnte. BM Hick sagte, womöglich sei das nach der Bewertung des Büros eine mögliche Variante. Er appellierte, das Geld in eine der wichtigsten Verkehrsachsen in Gingen zu investieren.

GR Steck fragte, ob es sich bei dem Parkkonzept rechtlich um eine freiwillige Aufgabe der Verwaltung handle. Der Kämmerer bestätigte dies. Daraufhin entgegnete GR Steck, er sehe in der Lindenstraße kein Problem, da er die Parkproblematik in der Grabenstraße kenne. Ihm sei der Preis zu teuer. Dazu meinte der Kämmerer, man müsse sehen, dass die Straße sehr lang sei. Es müsse jede einzelne Zufahrt, die Breiten etc. aufgenommen werden. Aus seiner Sicht sei der Preis realistisch. Wenn man eine ordentliche Lösung wolle, dann muss man das Geld setzen. Eine halbgare Lösung sei nicht sinnig.

BM Hick betonte, dass es zum Thema Lindenstraße aus der Bevölkerung Druck gebe, tätig zu werden. Auch aus der Mitte des Gemeinderates sei der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden. Der Bürgermeister bewerte die Sache nicht als „Nice-to-have“-Projekt.

GR Mann fand, die Zufahrt zur Schule und zur Halle muss gewährleistet sein. Die Situation so wie sie ist, sei seiner Meinung nach nicht tragbar. Viele Leute stellten ihre Autos auf öffentlicher Straße ab. Manche Anwohner würden sich sogar absprechen, wer auf der Straße parkt, um eine Verkehrsberuhigung zu erwirken. So sei es in der Grabenstraße. GR Mann wollte, dass man die Verkehrssituation reguliert und parallel an die Anwohner appelliert, auf ihrem Grundstück zu parken. Viele hätten ihre Garagen mit allem möglichen gefüllt, nur für das Auto sei kein Platz.

Das Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf wurde bei sieben Für- und vier Gegenstimmen mit der Bestandsaufnahme und Parkkonzepterstellung für die Lindenstraße beauftragt.

 

Flurbereinigung Eislingen/ Süßen

- Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Süßen

  und der Gemeinde Gingen

Bereits in seiner Sitzung vom 20.06.2023 hat der Gemeinderat einer Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Süßen und der Gemeinde Gingen an der Fils entsprechend des Vorschlags der Flurbereinigungsbehörde zugestimmt.

Diesen Vorschlag hat jedoch der Gemeinderat der Stadt Süßen mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund dessen wurde von der Flurbereinigungsbehörde eine neuer Vorschlag erarbeitet welchem inzwischen auch vom Gemeinderat der Stadt Süßen zugestimmt wurde.

Die abzugebene und zu erhaltende Fläche würde jeweils 183 Ar betrachten (somit Flächengleich). Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen den Gemarkungstausch.

GR Mann erkundigte sich nach dem Grund, weshalb Süßen abgelehnt hatte. Kämmerer Burger erklärte, die Stadt sei mit den Flächen nicht einverstanden gewesen. GR Mann interessierte, ob die Eigentümer der Flächen bezüglich der Flurbereinigung beteiligt oder informiert werden. BM Hick gab Auskunft, das sei nicht der Fall.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Gemeindegrenzen zwischen den Gemeinden Süßen und Gingen auf der Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen des Landratsamtes Göppingen – Untere Flurbereinigungsbehörde – einstimmig zu.

 Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Gingen an der Fils

am Windpark Tegelberg

- Beratung und Beschlussfassung über das Angebot

  der Windpark Tegelberg-Donzdorf GmbH

Im Zuge der letzten Novelle des EEG besteht gemäß § 6 EEG 2023 nun auch die Möglichkeit zur Zahlung einer kommunalen Teilhabe für Bestandsanlagen an Kommunen, wenn Ihre Gemarkungsfläche im 2,5 km Radius der Windenergieanlage liegt.

Die trifft auf die drei Windenergieanlagen am Tegelberg zu. Einen gesetzlichen Anspruch von Seiten der Gemeinden gibt es jedoch nicht. Umso erfreulicher ist es, dass die Windpark Tegelberg-Donzdorf GmbH der Gemeinde Gingen an der Fils ein entsprechendes Angebot zur finanziellen Beteiligung vorgelegt hat.

Der insgesamt zu verteilende Betrag beläuft sich auf 0,02 ct / produzierter kWh. Sind mehrere Gemeinden betroffen (was auf die Anlagen am Tegelberg zutrifft) erfolgt die Verteilung anhand des Anteils ihres jeweiligen Gebiets an der Fläche des Umkreises der Anlagen im Gebiet von 2.500m Luftlinie um die Turmmitte der einzelnen Anlagen. Wichtig ist, dass der Betrag ohne jegliche Gegenleistung ausbezahlt wird. Die Vertragsdauer beläuft sich zunächst auf ein Jahr wird aber automatisch verlängert, wenn dieser nicht rechtzeitig von einer Vertragspartei gekündigt wird. Eine genaue Berechnung kann noch nicht vorgelegt werden, da noch nicht feststeht ob alle angrenzenden Gemeinden das Angebot annehmen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen den Abschluss des Vertrags.

GRin Soukup fragte, ob es einen Haken an der Sache gebe. Das sei laut Kämmerer Burger nicht der Fall. Man habe hier eine Chance auf eine Einnahme. Das Unternehmen bekomme das Geld vom Bund. GR Staffa meinte, da es ein Bundesgesetz ist, sei es klar wie das zustande kommt. Sonst wäre es zu schön um wahr zu sein. Burger sagte, Gingen sei nicht direkt beteiligt, bekomme aber Geld.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung bei einstimmigem Asbtimmungsergebnis, den Vertrag mit der Windpark Tegelberg-Donzdorf GmbH zu unterzeichnen. 

Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 02.05.2024

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils - Lautertal wird am 02.05.2024 eine Verbandsversammlung abhalten. Schwerpunkte der Tagesordnung werden die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 sowie ein Dialog über künftige

Bebauungsplanverfahren der Mitgliedsgemeinden, die der Flächennutzungsplan 2035 tangiert, sein. Die Flächennutzungsplanänderung dient dazu, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Stellfelbe II“ in Donzdorf zu schaffen, damit das Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden kann.

Zudem wurden in der Zwischenzeit durch die Städte Donzdorf und Lauterstein zwei Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren, abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 2035, in Kraft gesetzt. Im beschleunigten Verfahren ist diese Vorgehensweise zulässig, jedoch ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Die Verwaltung schlug vor, die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung zu beauftragen, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Die Vertreter der Gemeinde Gingen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Mittlere Fils – Lautertal (GVV) wurden einstimmig beauftragt,

1.     Vorlage GVV 1/2024 (Allgemeine Finanzprüfung 2013 bis 2017, Erledigungsmitteilung    

        durch das Landratsamt Göppingen) sowie die

2.     Vorlage GVV 2/2024 (Dialog über künftige Verfahren des Flächennutzungsplans

        2035) zur Kenntnis zu nehmen und den Beschlussvorschlägen gemäß der

3.     Vorlage GVV 3/2024 (Flächennutzungsplan 2035, Berichtigungen nach § 13a

        Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch) sowie der

4.     Vorlage GVV 4/2024 (Flächennutzungsplan 2035 – 1. Änderung (Bereich

        „Stellfelbe II“ in Donzdorf); Grundsatzbeschluss, Vorentwurfsbeschluss, Beschluss zur     

         Durchführung der frühzeitigen Beteiligung)

zuzustimmen.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

- Anpassung Gebührenverzeichnis

Die Verbrauchsgebühren, im Gebührenverzeichnis für die Satzung über die Benutzungsordnung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, wurden zuletzt im Jahr 2020 angepasst. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung dringend eine weitere Anpassung vor. Insbesondere sollen die Verbrauchsgebühren für Strom und Abwasser sowie die Müllgebühren angepasst werden.

In diesem Zusammenhang soll auch die Abrechnung für gemeindeeigene Wohnungen, welche für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen genutzt werden, angepasst werden. Bisher wurde hier eine pauschale Gebühr in Höhe von 5,00 € / m² abgerechnet. Da es inzwischen aber einen Mietspiegel für die Gemeinde gibt schlägt die Verwaltung vor Mietwohnungen, welche für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen genutzt werden, nach der Nettokaltmiete zzgl. der Nebenkosten nach dem Gebührenverzeichnis abzurechnen.

GR Groeneveld fragte, ob die Nutzungsentschädigung der Wohnkosten für die Personen vom Sozialamt bezahlt werden würde. Kämmerer Burger sagte, der Gebührenschuldner sei stets die eingewiesene Person selbst. Wo diese das Geld herbekomme, sei unterschiedlich. Manche Personen würden vom Jobcenter Geld erhalten und damit die Wohnkosten begleichen, andere würden arbeiten und zahlten die Kosten selbst.

GR Pozan interessierte, ob bedürftige Personen rechtlich vom Amt immer die Wohnkosten übernommen bekommen. Ordnungsamtsleiterin Schmolz meinte, alle die es beantragen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten, erhielten die Leistungen. Die Prüfung dazu führe das Jobcenter durch; die Gemeinde habe damit nichts zu tun. Es habe aber bislang noch nie ein Problem damit gegeben, dass eine bedürftige Person kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen habe und deswegen ihr Zimmer in der Obdachlosenunterkunft nicht bezahlen konnte.

Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde einstimmig zugestimmt.

Anpassung der Benutzungsordnung BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Ergänzung der Nutzungsentgelte

Die BOSIG-HOHENSTEINHALLE ist seit dem 26.02.2024 im Regelbetrieb und erfreut sich einer großen Nachfrage. Inzwischen sind Nutzungen angefragt welche aus Sicht der Verwaltung nicht nach der aktuell gültigen Entgeltordnung abgerechnet werden können. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung eine entsprechende Ergänzung vor.

Vorgeschlagen wird die Festsetzung eines weiteren Nutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen nicht sportlicher Art für örtliche Vereine

Foyer + Küche = 120,00 € (Tagespauschale)

Je Gymnastikraum = +40,00 € (Tagespauschale)

Je Hallendrittel = +50,00 € (Tagespauschale)

Sowie die Festsetzung eines weiteren Nutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen sportlicher Art für örtliche Vereine

Je Hallendrittel = 50,00 € (Tagespauschale)

Foyer + Küche = 120,00 € (Tagespauschale)

Je Gymnastikraum = 40,00 € (Tagespauschale)

GR Mann wollte wissen, wieso zwischen sportlicher und nichtsportlicher Art unterschieden wird. Kämmerer Burger erklärte, man wolle nicht, dass eine Hauptversammlung in einem Hallendrittel stattfindet. Auch nicht die, des Sportvereins. Aber z.B. Trainerschulungen etc. sollen möglich sein. Für Versammlungen könne stattdessen das Foyer genutzt werden.

Der Neufassung der Anlage 1, Nutzungsentgelte zur Benutzungsordnung der BOSIG-HOHENSTEINHALLE, wurde einstimmig zugestimmt.

Vertragsabschluss „MeerKita-App“

In den vergangenen Jahren trat im Bereich der Kindertagesstätten häufig der Bedarf nach einem digitalen und datenschutzkonformen Tool zur Kommunikation mit den Eltern auf. Auf der Bildungsmesse didacta 2023 wu rden zwei unserer Kitaleitungen auf die MeerKita-App aufmerksam und konnten ein halbes Jahr kostenlose Nutzung gewinnen. Seit Oktober 2023 testen alle kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde sowie der Evangelische Kindergarten die App. Die Anwendung hat im Basismodul unter anderem folgende Funktionen:

- Kommunikation zwischen Personal und den Eltern (z.B. Elternbriefe verschicken, Kinder krankmelden, Datenschutzkonforme Kommunikation mit einzelnen Elternteilen ohne Nutzung von WhatsApp, Eltern-Umfragen erstellen usw.)

- Kalender zum Eintragen von Ferien oder Festen sowie zur Urlaubsübersicht

- Einsehen des Essensplans

- Push-Benachrichtigungen

- Pinnwand zum datenschutzkonformen Hochladen von Wochenberichten oder Fotos für die Eltern

Nach einem halben Jahr Testzeit gaben alle Einrichtungen ein positives Feedback zur App. Die Funktionen des Basismoduls werden als Arbeitserleichterung empfunden. Auch vom Großteil der Elternschaft gab es positive Rückmeldungen. Die App soll weiter genutzt werden.

MeerKita legte ein Angebot für die Weiternutzung ab April 2024 vor. Es beinhaltet die Einrichtung und Nutzung des Basismoduls der MeerKita-App sowie den Support. Zusätzlich beinhaltet sind 8 IPads (IOS) mit entsprechender Hülle und Versicherung. Auch hier sind Support und Einrichtung inklusive. Das Angebot beläuft sich auf 368,15 € je Monat, somit 4417,80€ pro Jahr. Der Vertrag mit MeerKita wird gemäß der AGB auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es gibt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Gekündigt werden kann danach mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Beginnen soll die Vertragslaufzeit plangemäß zum 01.05.2024.

 

Der evangelische Kindergarten möchte die MeerKita-App ebenfalls weiterhin nutzen. Der Kirchengemeinderat hat der Weiternutzung bereits zugestimmt.

GR Groeneveld gab Bescheid, ein Elternteil aus dem Nawaki habe ihn angesprochen, dass teilweise die Funktionen der App nicht richtig laufen würden. Ordnungsamtsleiterin Schmolz wies darauf hin, dass Anfang des Jahres ein größeres Update stattgefunden habe, wobei viele Fehler behoben worden sind. Die Entwickler hätten sich zudem sehr kooperativ gezeigt, was das Umprogrammieren und Anpassen der Software angehe. Eltern und Personal der Einrichtungen sollen sich bei Schwierigkeiten mit der Anwendung bitte immer an den Support wenden. Die Kontaktdaten zum Support sind in der App für die Nutzer direkt ersichtlich.

GR Pozan nutze die App selbst als Vater eines Kita-Kindes und fand die Anwendung gut. Man habe die Möglichkeit, als Elternteil niederschwellig viel aus dem Kitaalltag mitzubekommen. Auch gebe es organisatorische Vereinfachungen dank der App.

GRin Soukup fragte, ob man für die Grundschule dann auch so eine App brauche. Kämmerer Burger sagte, die Schule habe seit neuestem mit der Anwendung IServ auch eine Software in Benutzung.

BM Hick sprach sich für die App aus. So eine Anwendung helfe den Kitas und der Verwaltung, effizienter zu arbeiten. Man müsse immer mehr Kinder betreuen und mit mehr Eltern kommunizieren. Er appellierte im Sinne einer modernen und digitalen Kommune, für den Vertragsschluss zu stimmen.

Bei einer Gegenstimme wurde mehrheitlich beschlossen, mit der Vermeer Care GmbH aus Kiel mit Wirkung zum 01.05.2024 einen Vertrag über die Nutzung und den Support der MeerKita-App zu schließen.

Bekanntgaben und Anfragen

  • Eröffnung des neuen Waldlehrpfades
  • Fahrradstellplätze Hohensteinschule / Bosig-Hohensteinhalle
  • Baufläche – Am Teilweg 1
  • Verkehrssituation Hindenburgstraße
  • Umgang mit Anfragen zum Förderprogramm Ortsmitte/ B10
 
  • Veranstaltungsort Seniorennachmittag 2024

Eröffnung des neuen Waldlehrpfades

Der Bürgermeister informierte, am 14. Juni 2024 finde die Eröffnung des neuen Waldlehrpfades statt. Man suche noch Spender oder Sponsoren für den Bau der Grillstelle. Hick bat den Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich anzusprechen. Die Verwaltung sei froh, wenn man finanzielle Unterstützer findet.

GR Gunzenhauser fragte, ob man im Zuge der Bauarbeiten am Pfad eine Ladung Kies auf dem Weg parallel über dem Waldlehrpfad schütten könne. Durch die schweren Maschinen, die dort gefahren sind, sei nur noch Dreck vorhanden. Es handle sich um das Stück vor der Hütte des Gartenbauvereins. BM Hick sagte zu, der Kämmerer werde es sich mit dem Bauhof gemeinsam einmal anschauen.

Fahrradstellplätze Hohensteinschule / Bosig-Hohensteinhalle

Für die Pausenhofgestaltung an der Hohensteinschule habe man aktuell noch keine Lösung, so BM Hick. Man wolle aber die vorhandenen Fahrradbügel teilweise versetzen. Die Bügel entlang der Schulstraße – bisher kaum genutzt – sollen an die Halle und den Modulbau Kita Hohenstein verlagert werden. Die rege genutzten Radbügel an der Schwimmhalle entlang bleiben bestehen. Zudem soll der dort verlaufende Fußweg zum Schulhof durchgängig ausgestaltet werden. Dafür wird ein Beet entfernt. Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, dass die Kinder auf dem Weg zur Schule nicht mehr teilweise auf den Parkplatz ausweichen müssen, um auf den Schulhof zu gelangen. Sie können zukünftig durchgängig auf einem Fußweg laufen. Die Maßnahme soll im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.

Baufläche - Am Teilweg 1

Der Bürgermeister informierte, dass derzeit eine Testvermarktung der Fläche über das Immobilienbüro Buck aus Geislingen stattfinde.

Verkehrssituation Hindenburgstraße

BM Hick informierte, dass zur nächsten Gemeinderatssitzung das Planungsbüro Thomas anwesend sein wird. Es gehe um eine Ergebnispräsentation der Prüfung „Hindenburgstraße Abbiegespur Grünenberger Straße und Bahnhofstraße“. Hick erklärte, die Verkehrsinsel auf der Hindenburgstraße in Richtung Ortsausgang Kuchen solle auch erneuert werden. Man sei hier gerade in der Klärung; das Straßenbauamt hole Angebote dazu ein. Die Mittellinien auf der Hindenburgstraße sollen dann komplett verschwinden. Das mache man heute gar nicht mehr so.

Umgang mit Förderanfragen zum Sanierungsprogramm Ortsmitte/ B10

GR Hofmann erkundigte sich, wie das Verhältnis zwischen Sanierungsanfragen und dem verbleibenden Geld sei, das noch im Fördertopf vorhanden sei. BM Hick meinte, die Gemeinde habe derzeit mehr Verpflichtungen, als eigentlich Geld im Topf sei. Daher bremse die Gemeinde bereits bei Vorvereinbarungen etwas ein und schiebe auch Anträge auf die Warteliste. Die Nachfrage sei jedenfalls nach wie vor da. Der Gemeinderat könne dann sogar auswählen, wen man fördern möchte.

GR Hofmann fragte, ob man in dem Fall noch Kriterien zur Auswahl schaffen müsse. BM Hick antwortete, sobald es mehr Anträge als verfügbares Geld gebe, müsse der Gemeinderat auswählen. Die Gemeindeverwaltung werde in dem Fall mit Vorschlägen, wer gefördert werden soll und wer nicht, auf das Gremium zukommen. Es gehe dann um eine Priorisierung - z.B. anhand von Schaffung von Wohnraum. Der Gemeinderat sei hierbei immer eingebunden.

Veranstaltungsort Seniorennachmittag 2024

GR Groeneveld erkundigte sich, wo der Seniorennachmittag stattfinden werde, da es in der Halle den Wasserschaden gebe. Der Bürgermeister meinte, voraussichtlich werde die Feier im Mehrzweckraum der Schule stattfinden. Dass der Schaden in der Halle bis dahin behoben ist, sei sehr unwahrscheinlich.